PKV-Beitragsrechner Rente

Beiträge im Alter berechnen & Versorgung sichern

So entwickeln sich Ihre PKV-Beiträge bis ins Rentenalter

Mit unserem PKV-Beitragsrechner für die Rente sehen Sie auf einen Blick, wie sich Ihre heutigen Beiträge in der privaten Krankenversicherung bis ins Alter entwickeln. Grundlage sind Ihr aktueller Beitrag, Ihre Annahmen zu jährlichen Steigerungen sowie der geplante Rentenbeginn.

Die Berechnung zeigt transparent, welche monatliche Belastung im Ruhestand realistisch ist – und ob Ihre finanzielle Planung diese Kosten trägt. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können rechtzeitig vorsorgen.

Besonders wertvoll: Der Rechner macht deutlich, ab wann Beiträge kritisch hoch werden und welche Spielräume Sie mit Anpassungen oder Rücklagen haben.

Ergebnis als PDF exportieren – ideal für Ihre Altersvorsorge- und Finanzplanung.

PKV in der Rente – Beitragsrechner

PKV in der Rente – kompakter Beitragsrechner

Links: Erwerbsleben • Rechts: Rente
Basisbeitrag ohne gesetzlichen Zuschlag (10 %) und ohne Krankentagegeld.
Zuschuss der Rentenversicherung: 8,55 % der Bruttorente – höchstens 50 % Ihres Krankenbeitrags nach Abzug des Entlastungstarifs (BET).
PPV ist nicht zuschussfähig; in dieser Gegenüberstellung unverändert.
Beitrag (nicht Leistung). Entfällt ab Rentenbeginn.
Der Entlastungstarif senkt Ihren PKV‑Beitrag in der Rente um den gewählten Euro‑Betrag.
Zusammensetzung des Beitrags Erwerbsleben (€/Monat) Rente (€/Monat)
Krankenbeitrag (Basis) 0,00 €0,00 €
Ihre Eingabe – ohne gesetzlichen Zuschlag (10 %) und ohne Krankentagegeld.
+ Gesetzlicher Zuschlag (10 %) 0,00 €0,00 €
Zuschlag zur Alterungsrückstellung; endet mit 60 Jahren.
+ Krankentagegeld 0,00 €0,00 €
Krankentagegeld entfällt ab Rentenbeginn.
− Zuschuss der Rentenversicherung (effektiv) 0,00 €0,00 €
Zuschuss: 8,55 % der Bruttorente; höchstens 50 % des Krankenbeitrags nach Abzug des Entlastungstarifs (BET).
− Beitragsentlastung (BET) 0,00 €0,00 €
Der Entlastungstarif (BET) reduziert den PKV‑Krankenbeitrag in der Rente um den gewählten Euro‑Betrag.
− Eigener Beitrag (Rürup) 0,00 €0,00 €
Der eigene Beitrag (Rürup) wird separat berücksichtigt – als Netto‑Abzug in der Rentenspalte.
+ Pflegepflicht (PPV) 0,00 €0,00 €
Die Pflegepflichtversicherung (PPV) ist nicht zuschussfähig und bleibt in dieser Gegenüberstellung unverändert.
= Gesamt0,00 €0,00 €
Rente − Erwerbsleben: ± 0,00 €
Rechtlicher Hinweis: Der Zuschuss der Rentenversicherung (§ 106 SGB VI) bezieht sich ausschließlich auf den Beitrag zur privaten Krankenversicherung (ohne Pflegepflicht). Er beträgt 2025 rechnerisch 8,55 % der Bruttorente (7,3 % allgemeiner Satz + 1,25 % halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag) und ist höchstens 50 % Ihres tatsächlichen Krankenbeitrags (nach Anrechnung eines Entlastungstarifs). Der gesetzliche Zuschlag (10 %) dient dem Aufbau von Alterungsrückstellungen und endet mit 60 Jahren; das Krankentagegeld entfällt mit Rentenbeginn. Wichtig: Der Zuschuss der GRV wird auf Antrag (Formular R0820) gezahlt. Stand: 01.01.2025. Diese Darstellung ist ein vereinfachtes Rechenmodell zur Orientierung, wie sich der PKV‑Beitrag im Alter voraussichtlich entwickeln kann; ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Gewähr.

PKV in der Rente - kompakter Beitragsrechner (2025)

Links: Erwerbsleben • Rechts: Rente
Basisbeitrag ohne gesetzlichen Zuschlag (10 %) und ohne Krankentagegeld.
Zuschuss der Rentenversicherung: 8,55 % der Bruttorente – höchstens 50 % Ihres Krankenbeitrags nach Abzug des BET.
PPV ist nicht zuschussfähig; in dieser Gegenüberstellung unverändert.
Beitrag (nicht Leistung). Entfällt ab Rentenbeginn.
Der Entlastungstarif senkt Ihren PKV‑Beitrag in der Rente um den gewählten Euro‑Betrag.
Zusammensetzung des Beitrags Erwerbsleben (€/Monat) Rente (€/Monat)
Krankenbeitrag (Basis) 0,00 € 0,00 €
+ Gesetzlicher Zuschlag (10 %) 0,00 € 0,00 €
+ Krankentagegeld 0,00 € 0,00 €
− Zuschuss der Rentenversicherung (effektiv)0,00 €0,00 €
− Beitragsentlastung (BET) 0,00 € 0,00 €
− Eigener Beitrag (Rürup) 0,00 €0,00 €
+ Pflegepflicht (PPV) 0,00 € 0,00 €
= Gesamt0,00 €0,00 €
Rente − Erwerbsleben: ± 0,00 €
Rechtlicher Hinweis: Der Zuschuss der Rentenversicherung (§ 106 SGB VI) bezieht sich ausschließlich auf den Beitrag zur privaten Krankenversicherung (ohne Pflegepflicht). Er beträgt 2025 rechnerisch 8,55 % der Bruttorente (7,3 % allgemeiner Satz + 1,25 % halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag) und ist höchstens 50 % Ihres tatsächlichen Krankenbeitrags (nach Anrechnung eines Entlastungstarifs). Der gesetzliche Zuschlag (10 %) dient dem Aufbau von Alterungsrückstellungen und endet mit 60 Jahren; das Krankentagegeld entfällt ab Rentenbeginn. Wichtig: Der Zuschuss der GRV wird auf Antrag (Formular R0820) gezahlt. Stand: 01.01.2025. Diese Darstellung ist ein vereinfachtes Rechenmodell zur Orientierung, wie sich der PKV‑Beitrag im Alter voraussichtlich entwickeln kann; ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Gewähr.

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Ihr Malte Christesen

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