Reiseabbruchversicherung – bequem online beantragen
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Warum eine Reiseabbruchversicherung auf Fern‑ und Europareisen sinnvoll ist.
- Welche Eingaben der Rechner benötigt (Reiserichtung, Reiseregion, Vertragsdauer, Personen, Reisewert, Selbstbehalt, Reisedaten).
- Welche Vertragsdetails typisch sind: Einzel‑ vs. Jahresvertrag, maximale Reisedauer, Zahlungsweise.
- Welche Leistungen je nach Tarif enthalten sind – Rückreise, nicht genutzte Reiseleistungen, Verspätung, Zwangsverlängerung, Nachreise.
- Wie Sie in drei Schritten vergleichen und direkt online abschließen.
Flüge fallen aus, Angehörige werden krank, Unwetter blockieren den Rückweg: Gründe für einen Reiseabbruch gibt es viele. Dann entstehen gleich mehrere Kostenblöcke – zusätzliche Rückreise oder Nachreise, Verlängerungsnächte, verfallende Hotel‑ und Tourenleistungen sowie organisatorischer Aufwand. Eine Reiseabbruchversicherung federt dieses Risiko ab. Sie erstattet – je nach Tarif – nicht genutzte Reiseleistungen und übernimmt Mehrkosten für Rück‑ oder Nachreise und teils auch für Zwangsverlängerungen. Besonders wertvoll ist der Schutz bei teuren Fernreisen, Kreuzfahrten oder bei Reisen in Regionen mit erhöhtem Verspätungs‑ bzw. Ausfallrisiko.
Im Reiseabbruch‑Rechner sehen Sie in Sekunden passende Angebote für Einzelreisen oder als Jahrespolice. Die Tarife unterscheiden sich u. a. bei Region (Deutschland/Europa/Weltweit ohne bzw. mit USA & Kanada), maximaler Reisedauer, Selbstbeteiligung und der genauen Ausgestaltung der erstattungsfähigen Kosten.
Damit der Vergleich präzise rechnet, geben Sie im Rechner die wichtigsten Reisedaten an:
- Reiserichtung – z. B. von Deutschland ins Ausland, aus dem Ausland nach Deutschland oder innerhalb Deutschlands.
- Reiseart – privat, geschäftlich, kombiniert sowie spezielle Zwecke wie Studium oder Au‑Pair.
- Reiseregion – Deutschland, Europa, weltweit ohne USA & Kanada oder weltweit mit USA & Kanada.
- Vertragsdauer – nur eine Reise (Einzelvertrag) oder alle Reisen innerhalb eines Jahres (Jahresvertrag).
- Reisende Personen – Einzelperson, Paar, Familie oder Gruppe; zusätzlich Geburtsdatum.
- Reisewert (€) – Gesamtkosten der Reise; Grundlage für die Erstattung nicht genutzter Leistungen.
- Selbstbeteiligung – je nach Tarif 0 % oder z. B. 20 %.
- Reisedaten – Buchungsdatum, Reisebeginn und Reiseende.
Tipp: Den Reisewert realistisch ansetzen (Flug, Unterkunft, gebuchte Leistungen). Nur so stimmt die Kalkulation und die Erstattung bewegt sich im vorgesehenen Rahmen.
- Vertragsart: Einzelvertrag für eine Reise oder Jahresvertrag für alle Reisen eines Jahres.
- Maximale Reisedauer: je nach Tarif etwa 45–365 Tage pro Reise.
- Selbstbeteiligung: wählbar von 0 % bis ca. 20 %.
- Zahlungsweise: bei Einzelverträgen üblicherweise einmalig.
- Kombinationen: Reiseabbruch ist oft mit Reiserücktritt kombinierbar; die Bedingungen gelten je Baustein.
Die Abschluss‑ und Meldefristen variieren: Für reine Abbruchtarife ist der Abschluss häufig bis vor Reisebeginn möglich; in Kombiprodukten mit Reiserücktritt gelten teils Fristen ab Buchung (z. B. innerhalb weniger Tage bis wenige Wochen). Details stehen im jeweiligen Bedingungswerk.
- Region: wählbar von Deutschland über Europa bis weltweit – mit eigener Option „Weltweit mit USA & Kanada“.
- Reiseart: privat, geschäftlich oder kombiniert; spezielle Tarife für Langzeit‑ oder Sonderaufenthalte möglich.
- Vertragsdauer: Einzelreise vs. Jahresvertrag; ideal für Vielreisende, die mehrere Trips pro Jahr planen.
- Selbstbehalt: kein SB bis 20 % – Beitrag und Eigenanteil stehen in direktem Verhältnis.
Die Wahl „Weltweit mit USA & Kanada“ ist sinnvoll, wenn genau diese Länder angesteuert werden – dort fallen erfahrungsgemäß höhere Kosten an.
- Mehrkosten der Rückreise – z. B. bei Krankheit, Unfall oder wenn die Reise vorzeitig beendet werden muss.
- Erstattung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen (Hotel‑/Programmteile, die aufgrund des Abbruchs verfallen).
- Mehrkosten durch Verspätungen – je nach Tarif für verpasste Anschlussleistungen.
- Zwangsverlängerung – Mehrkosten bei unfreiwilliger Verlängerung (z. B. wetterbedingte Ausfälle) können mitversichert sein.
- Nachreise‑Mehrkosten – wenn Sie nach einer Unterbrechung wieder zur Gruppe/Reise aufschließen.
- Spezialfälle – Abbruch wegen Ereignissen im Umfeld (z. B. Unfall eines Mitreisenden) ist je nach Tarif eingeschlossen oder ausgeschlossen.
- Notfall‑Darlehen – nicht in allen Tarifen enthalten.
Wichtig ist die Definition der versicherten Gründe (z. B. schwere unerwartete Erkrankung, erheblicher Schaden am Eigentum daheim). Diese ist je Anbieter unterschiedlich formuliert – der Rechner verlinkt die Bedingungen zum Nachlesen.
- Selbstbeteiligung: Tarife ohne SB reduzieren Ihren Eigenanteil, kosten aber mehr; Varianten mit ca. 20 % SB sind günstiger.
- Abschlussfristen: reine Abbruchtarife meist bis Reisebeginn, Kombitarife mit Rücktritt oft innerhalb weniger Tage/Wochen nach Buchung.
- Schadenmeldung: möglichst unverzüglich; Belege aufbewahren (Atteste, Stornorechnungen, Nachweise zu verfallenen Leistungen, Umbuchungs‑/Rückreisekosten).
Eine gute Dokumentation beschleunigt die Regulierung und vermeidet Rückfragen.
Einzelvertrag: ideal für eine konkrete Reise, Zahlung einmalig. Jahresvertrag: deckt alle Reisen innerhalb eines Jahres bis zur tariflichen Maximaldauer (z. B. 45–365 Tage je Reise). Wer öfter verreist, spart Administrationsaufwand und häufig Beitrag pro Reise.
Typische Ausschlüsse: vorsätzliche Handlungen, nicht versicherte Ereignisse, bereits bekannte oder vorhersehbare Umstände bei Abschluss, Kosten ohne Nachweis sowie reine Unannehmlichkeiten ohne wirtschaftlichen Schaden. Maßgeblich sind die Bedingungen des gewählten Tarifs.
Beispiel 1 – Krankheitsbedingter Abbruch: Nach fünf von vierzehn Tagen muss eine Fernreise beendet werden. Erstattet werden – je nach Tarif – anteilige nicht genutzte Hotelnächte sowie Mehrkosten der Rückreise (z. B. 300–1.200 € je nach Strecke und Verfügbarkeit). Ein Selbstbehalt wird, falls vereinbart, abgezogen.
Beispiel 2 – Zwangsverlängerung/Verspätung: Ein Unwetter verhindert den Rückflug; zwei Zusatznächte und Umbuchung sind nötig. Tarife mit Leistung für Zwangsverlängerung und Verspätung übernehmen die Mehrkosten im Rahmen der Bedingungen.
Reisedaten eingeben
Reiserichtung, Region, Vertragsdauer, Personen, Reisewert & Selbstbeteiligung wählen – direkt im Rechner.
Tarife vergleichen
Leistungsumfang (Rückreise, Nachreise, Zwangsverlängerung), Fristen, Region und Selbstbehalt prüfen; Bedingungshefte per Klick öffnen.
Online abschließen
Wunschtarif digital beantragen; Police und Unterlagen erhalten Sie direkt von der Gesellschaft.
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Reisewert zu niedrig angegeben
Wird der Reisewert unterschätzt, fällt die Erstattung geringer aus als erwartet.
Alle fix gebuchten Leistungen (Flug, Unterkunft, Touren) zum Reisewert addieren. -
Fristen verwechselt
Bei Kombitarifen gelten oft Fristen ab Buchung; wer zu spät abschließt, verliert Optionen.
Direkt nach Buchung prüfen und bei Bedarf sofort mit Reiserücktritt kombinieren. -
Region falsch gewählt
USA/Kanada werden nicht in jeder „weltweit“-Variante erfasst – das kann zu Deckungslücken führen.
Bei Reisen in die USA/Kanada explizit die Option „Weltweit mit USA & Kanada“ wählen. -
Nachweise unvollständig
Ohne Attest, Rechnungen und Buchungsbelege verzögert sich die Regulierung – oder sie fällt geringer aus.
Alle Belege sammeln, zeitnah melden und Rückfragen des Versicherers beantworten.
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Was deckt die Reiseabbruchversicherung genau ab?
Je nach Tarif werden Mehrkosten der Rück-/Nachreise, Zwangsverlängerungen, Verspätungen sowie nicht genutzte Reiseleistungen erstattet, wenn ein versicherter Grund vorliegt.
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Worin liegt der Unterschied zu Reiserücktritt?
Reiserücktritt greift vor Reisebeginn (Stornokosten), Reiseabbruch ab Reiseantritt (Mehrkosten/Erstattungen unterwegs). Viele Tarife kombinieren beide Bausteine.
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Gibt es Tarife ohne Selbstbeteiligung?
Ja, je nach Tarif sind Varianten mit 0 % oder z. B. 20 % Selbstbeteiligung verfügbar. Ohne SB ist der Beitrag höher, reduziert aber Ihren Eigenanteil im Schadenfall.
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Einzelreise oder Jahresvertrag – was passt besser?
Für eine einzelne Reise genügt der Einzelvertrag. Ab mehreren Reisen pro Jahr ist ein Jahresvertrag komfortabler und oft günstiger pro Reise; beachten Sie die maximale Reisedauer pro Trip (z. B. 45–365 Tage).
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Gilt der Schutz weltweit?
Ja, je nach Auswahl der Reiseregion. Für Reisen in die USA/Kanada die Option „Weltweit mit USA & Kanada“ wählen; alternativ stehen Europa oder weltweit ohne USA & Kanada zur Verfügung.
Die Reiseabbruchversicherung schützt das Reisekonto, wenn unvorhersehbare Ereignisse Ihre Pläne durchkreuzen. Entscheidend sind die richtige Region, eine ausreichende maximale Reisedauer, klare Regelungen zu Rück‑/Nachreise, Verspätung und Zwangsverlängerung sowie die bewusste Wahl der Selbstbeteiligung. Mit dem Vergleich finden Sie in Minuten eine Lösung, die zu Reiseziel, Budget und Reisehäufigkeit passt.
- Reiseabbruch‑Rechner – Beitrag berechnen & direkt online abschließen.
- Reiseversicherungen‑Übersicht – weitere Reiseversicherungen im Vergleich.
- Nischen‑Insider – Hintergründe, Praxis‑Tipps & Aktualisierungen.
- Versicherungsportal – Alles auf einen Blick.
- Kontaktformular – persönliche Rückfragen schnell klären.
Hinweis zum Self‑Service: Dieses Angebot richtet sich an Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Police im Selbstabschluss über unseren Vergleichsrechner wählen. Ohne bestehendes Maklermandat erfolgt keine laufende Betreuung. Inhalte dieser Seite ersetzen nicht die maßgeblichen Versicherungsbedingungen; Abweichungen, Eingabefehler oder Leistungsentscheidungen des Versicherers liegen außerhalb unserer Haftung. Bitte prüfen Sie vor Abschluss stets die Tarifdetails im Rechner.
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Ihr Malte Christesen