In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Warum eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde unverzichtbar ist – teils sogar gesetzlich vorgeschrieben.
  • Welche Eingaben der Rechner benötigt (Tierart, Rasse/Nutzung, Mischling/Stockmaß, Beginn, Zahlweise).
  • Welche Vertragsdetails üblich sind: Jahresvertrag, Mindestlaufzeit, Kündigungsfristen, SEPA & optionaler Selbstbehalt.
  • Welche Deckungen typisch sind – 5–50 Mio. € für Personen-, Sach- & Vermögensschäden, inkl. Mietsachschäden, Ausland, Forderungsausfall, Kaution.
  • Wie Sie in drei Schritten im THV‑Rechner vergleichen und online abschließen.

Einordnung & Nutzen

Hunde und Pferde können – ohne Vorsatz – schwere Personen‑ und Sachschäden verursachen: ein umgerissener Radfahrer, ein Tritt auf dem Paddock, eine zerkratzte Tür beim Besuch. Als Halter haften Sie grundsätzlich unabhängig vom eigenen Verschulden. Summen in sechs‑ oder siebenstelliger Höhe sind keine Seltenheit, wenn Heilbehandlung, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld dazukommen. Eine Tierhalterhaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte ab (passiver Rechtsschutz). In vielen Bundesländern ist sie für Hunde Pflicht; Vermieter und Stallbetreiber verlangen sie häufig vertraglich.

Der Vergleich über unseren THV‑Rechner zeigt binnen Sekunden marktweite Tarife – wahlweise für Hund oder Pferd, von der privaten Nutzung bis zur Teilnahme an Turnieren. Sie wählen Deckungssumme, Mietsachschutz, Ausland, Forderungsausfall und weitere Bausteine passend zu Ihrem Alltag.

Eingaben im Rechner

Je präziser die Angaben, desto passgenauer der Beitrag und die Bedingungen im Angebot:

  • TierartHund oder Pferd.
  • Rasse/Typ – bei Hunden auch Mischling mit Ankreuzen der beteiligten Rassen; bei Pferden Rasse und Stockmaß (z. B. ab 148 cm).
  • Nutzung – Hund: Haustier (private Nutzung) u. U. mit Hundeschule/Wettbewerben; Pferd: Reitpferd oder andere Einsätze.
  • Versicherungsbeginn sowie Geburtsdatum der versicherten Person; ggf. Abfrage „Öffentlicher Dienst“.
  • Zahlungsweise – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich; SEPA‑Lastschrift ist Standard.

Tipp: Wenn Sie mehrere Tiere halten, prüfen Sie, ob sich weitere Hunde/Fohlen/Welpen temporär mitversichern lassen – viele Tarife sehen dafür regelbasierte Lösungen vor.

Vertragsdetails & Laufzeiten

  • Vertragsart: in der Regel Jahresvertrag mit Mindestlaufzeit ca. 12 Monate.
  • Kündigungsfristen: je nach Tarif täglich bis 3 Monate – im Rechner ausgewiesen.
  • Selbstbehalt: häufig optional (0 € bis prozentuale/feste SB, z. B. 250 € bei Mietsachschäden).
  • Auslandsschutz: von EU unbegrenzt bis weltweit mit zeitlichen Limits (z. B. einige Monate bis mehrere Jahre).
  • Innovationsklausel & Forderungsausfall: häufig enthalten oder zubuchbar; Kautionsstellung im Ausland teils bis 50.000–250.000 €.

Die genannten Spannen sind marktübliche Richtwerte. Maßgeblich sind die im Vergleich angezeigten Tarifdetails und Bedingungen.

Deckungsumfang & Summen

  • Deckungssummen für Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden typischerweise 5–50 Mio. € (je Person oft mit Teilgrenzen).
  • Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen (z. B. Wohnung, Stall): bei Hunden häufig im Millionenbereich, bei Pferden teils mit Pauschalen (z. B. bis ca. 50.000 €). Mietsachschäden an beweglichen Sachen (z. B. Sattel, Kutsche): je nach Tarif ca. 5.000–100.000 €.
  • Hundeleistungen (Auszug): Führen ohne Leine, Hüten durch Dritte (nicht gewerblich), Schäden aus gewolltem/ungewolltem Deckakt, Besuch von Hundeschule/Wettbewerben, Hunderennen/-schlitten, Bergungs‑/Rettungskosten (teils bis ca. 10.000 €).
  • Pferdeleistungen (Auszug): Fremd‑/Gastreiterrisiko, Teilnahme an Reitturnieren und Lehrgängen, Fohlen mitversichert (teils bis 12–15 Monate), Flurschäden, Schäden an gemietetem Reitzubehör/Fuhrwerk (Summen je Tarif).
  • Ausland: je nach Tarif EU unbegrenzt, weltweit mit Zeitlimit; inkl. Kautionsstellung und teils Forderungsausfall (auch ohne Mindestschadenhöhe).

Wichtig: Summen, Selbstbehalte und Detailleistungen unterscheiden sich deutlich. Prüfen Sie in Ihrem Wunschtarif die Zeilen zu Mietsachschäden, Ausland, Kaution und Forderungsausfall.

Schadenfall richtig melden

  • Ruhe bewahren, verletzten Personen helfen und – falls nötig – Notruf wählen.
  • Nichts anerkennen oder zusagen; die Haftungsprüfung übernimmt der Versicherer (passiver Rechtsschutz).
  • Dokumentation: Fotos, Zeugen, Kontaktdaten Beteiligter, Rechnungen/Kostenvoranschläge sammeln.
  • Schadenmeldung zeitnah online/telefonisch; bei Auslandsfällen zusätzlich Polizeibericht und ggf. Kautionsbelege.
  • Mitwirkungspflichten einhalten (z. B. Auskunft erteilen) – das beschleunigt die Regulierung.

Gut zu wissen: Viele Tarife bieten eine Hotline und übernehmen die direkte Abstimmung mit Geschädigten, Vermietern oder Stallbetreibern.

Hund & Pferd – Besonderheiten

  • Hund: Welpen sind oft bis 12 Monate mitversichert. Häufig eingeschlossen: ohne Leine führen, Hundeschule, Wettbewerbe, Deckakt. Mietsachschäden an Wohnräumen sind ein zentrales Thema – Limits und möglicher SB (z. B. 250 €) beachten.
  • Pferd: Fremd‑/Gastreiter und Reitturniere sind wichtige Bausteine; Fohlen teils bis 12–15 Monate automatisch eingeschlossen. Achten Sie auf Summen für Flurschäden und für gemietetes Reitzubehör/Fuhrwerk.
  • Ausland: Viele Tarife leisten europaweit unbegrenzt, weltweit mit Zeitlimit (z. B. 2–60 Monate). Kautionsstellung kann bei Auslandsunfällen entscheidend sein (ca. 50.000–250.000 €).

Typische Schadensszenarien

  • Hund läuft auf Radweg – Sturz eines Radfahrers mit Krankenhausaufenthalt und längerer Reha.
  • Pferd scheut am Feldrand – Zaun beschädigt, Flurschaden auf Nachbargrundstück.
  • Mietsachschaden in Ferienwohnung – zerkratzte Tür und beschädigter Boden durch Hund.
  • Gastreiter stürzt – Personenschaden mit Schmerzensgeldforderung.
  • Auslandsfall – Zusammenstoß mit Pkw beim Ausritt; Kaution erforderlich.

Solche Situationen sind selten, aber teuer. Die richtige Deckung schützt Ihre Finanzen und übernimmt die Kommunikation mit Anspruchstellern.

Ausschlüsse & Obliegenheiten

Wie jede Haftpflichtversicherung kennt auch die Tierhalterhaftpflicht klare Grenzen. Typische Ausschlüsse sind Vorsatz, Vertragsstrafen, reine Eigenschäden sowie gewerbliche Tätigkeiten, wenn nicht vereinbart. Bei Hunden können Auflagen (z. B. Leinen‑/Maulkorbpflicht) einzuhalten sein; bei Pferden gelten Stall‑ und Reitplatzordnungen. Obliegenheiten wie Mitwirkung und Schadenminderung sind einzuhalten – sie sind Teil der Bedingungen. Zahlen und Beispiele in diesem Artikel sind Richtwerte; maßgeblich sind die Tarifdetails im Rechner.

Praxisbeispiele

Beispiel 1 (Hund): Mischling reißt sich an der Ampel los; ein Autofahrer weicht aus, prallt gegen ein Schild – Personen‑ und Sachschaden. Der Tarif leistet im Rahmen der Deckungssumme (z. B. 10–30 Mio. €) und übernimmt die Abwicklung mit Geschädigten und Behörden. Mietsachschäden sind hier nicht betroffen.

Beispiel 2 (Pferd): Reitpferd beschädigt geliehenen Sattel und Kutsche; zusätzlich Flurschaden auf einer Wiese. Je nach Police sind gemietetes Zubehör/Fuhrwerk (z. B. 5.000–50.000 €) und Flurschäden abgesichert; eine Kautionsstellung im Ausland kann ergänzend vereinbart sein.

Drei Schritte zum Wunschtarif

01

Daten eingeben

Tierart (Hund/Pferd), Rasse/Stockmaß, Nutzung, Beginn & Zahlweise wählen – direkt im THV‑Rechner.

02

Tarife vergleichen

Deckungssummen, Mietsachschäden, Ausland, Forderungsausfall, Kaution & Selbstbehalt prüfen; Bedingungshefte per Klick öffnen.

03

Online abschließen

Wunschtarif digital beantragen; Police und Unterlagen erhalten Sie direkt von der Gesellschaft.

Vier häufige Fehler

  • Deckungssumme zu niedrig

    5 Mio. € können bei schweren Personenschäden knapp werden.

    Wenn möglich 20–50 Mio. € wählen – der Mehrbeitrag ist oft gering.
  • Mietsachschäden unterschätzt

    In Wohnung, Ferienapartment oder Stall entstehen schnell teure Tür‑ und Bodenschäden.

    Mietsachschutz mit ausreichenden Summen und bekanntem SB (z. B. 250 €) einplanen.
  • Forderungsausfall vergessen

    Wenn Sie selbst geschädigt werden und der Verursacher nicht zahlen kann, bleibt die Lücke ohne Baustein bestehen.

    Forderungsausfall mitversichern – idealerweise ohne Mindestschadenhöhe.
  • Auslandsregeln nicht geprüft

    Auf Reisen braucht es klare Zeitlimits und ggf. Kautionsstellung – sonst wird es teuer.

    EU/Weltweit und Kaution im Tarifcheck aktiv prüfen – besonders bei Turnieren oder längeren Aufenthalten.

FAQ - Tierhalterhaftpflicht

  • Ist die Tierhalterhaftpflicht Pflicht?

    Für Hunde ist sie in vielen Bundesländern vorgeschrieben; bei Pferden verlangen Ställe/Veranstalter die Police häufig vertraglich. Prüfen Sie lokale Vorgaben und Vermieter‑/Stallregeln.

  • Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

    Gängig sind 5–30 Mio. €. Empfohlen wird – wenn verfügbar – 20–50 Mio. €, um schwere Personenschäden abzusichern.

  • Sind Mietsachschäden mitversichert?

    Ja, je nach Tarif – an unbeweglichen Sachen (Wohnräume/Stall) oft in Millionenhöhe, an beweglichen Sachen (z. B. Sattel) mit separaten Grenzen; teils gilt ein SB (z. B. 250 €).

  • Gilt der Schutz für Hundesitter, Gastreiter & Turniere?

    Nicht gewerbliches Hüten/Führen und Gastreiterrisiko sind häufig eingeschlossen; Teilnahme an Wettbewerben/Reitturnieren meist mitversichert. Die Details stehen im Tarifvergleich.

  • Wie ist der Auslandsschutz geregelt?

    Oft EU unbegrenzt, weltweit mit Zeitlimit (z. B. mehrere Monate bis Jahre). Zusatzleistungen wie Kautionsstellung und Forderungsausfall sind je nach Tarif enthalten.

Fazit

Die Tierhalterhaftpflicht ist der zentrale Schutzschirm für Halter von Hunden und Pferden. Sie bewahrt vor hohen Schadenersatzforderungen und bietet zugleich rechtliche Abwehrhilfe. Achten Sie bei der Auswahl besonders auf Deckungssumme, Mietsachschutz (inkl. SB), Ausland inkl. Kaution sowie Bausteine wie Forderungsausfall, Gastreiter und Turnierteilnahme. Der THV‑Rechner zeigt die Unterschiede transparent – so finden Sie schnell den passenden Tarif.