In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Wie die Mietkautionsversicherung funktioniert: Bürgschaft statt Barkaution – Liquidität beim Einzug.
  • Welche Eingaben der Rechner benötigt (Kautionssumme, Beginn der Bürgschaft, Nutzung des Mietobjekts).
  • Welche Vertragsdetails typisch sind: Jahresvertrag, keine Mindestlaufzeit, tägliche Kündigung – je nach Anbieter.
  • Was die Leistungsunterschiede bedeuten: „auf erstes Anfordern“ vs. „nicht auf erstes Anfordern“, Ablösung bestehender Kaution, Rückzahlung in Raten.
  • Wie Sie in drei Schritten vergleichen und direkt online abschließen.

Einordnung & Nutzen

Statt drei Monatsmieten als Barkaution zu hinterlegen, können Mieterinnen und Mieter eine Mietkautionsversicherung (Bürgschaft) wählen. Der Versicherer übernimmt gegenüber dem Vermieter die Rolle eines Bürgen. Das schafft Liquidität beim Umzug und lässt finanziellen Spielraum für Renovierung, Möbel oder doppelte Miete. Im Schadenfall reguliert der Anbieter gegenüber dem Vermieter und fordert die ausgelegte Summe vom Mieter zurück. Die Bedingungen – insbesondere Wortlaut der Bürgschaft, Rückzahlungsmodalitäten und Ablösung bestehender Kaution – unterscheiden sich je nach Tarif.

Im Vergleich sind je nach Auswahl u. a. ProTect, Baloise, heysafe, kautionsfrei.de und die Deutsche Kautionskasse vertreten. Alle arbeiten mit einem standardisierten Antragsprozess, prüfen die Bonität und stellen die Bürgschaftsurkunde typischerweise digital bereit.

Eingaben im Rechner

Damit der Vergleich passgenaue Angebote liefern kann, wählen Sie im Mietkautions‑Rechner wenige Eckdaten:

  • Höhe der Mietkaution – Summe in Euro (z. B. drei Nettokaltmieten). Grundlage für die Beitragshöhe.
  • Beginn der Bürgschaft – ab wann die Urkunde gelten soll; häufig ist ein flexibler Vorlauf bis zu mehreren Monaten möglich.
  • Nutzung des Mietobjekts – üblicherweise privat (Wohnraum). Für gewerbliche Nutzung gelten andere Lösungen.

Die restlichen Angaben (Personendaten, Bankverbindung) folgen im Antrag beim gewählten Anbieter. Die Bürgschaftsurkunde erhalten Vermieter häufig als PDF oder postalisch.

Vertragsdetails & Beitrag

  • Vertragsart: meist Jahresvertrag ohne feste Mindestlaufzeit; Verlängerung automatisch, solange die Bürgschaft benötigt wird.
  • Kündigungsfrist: bei vielen Tarifen täglich zum Ende des abgesicherten Bedarfs (Rückgabe/Befreiung der Urkunde).
  • Beitragslogik: der Beitrag bemisst sich aus einem Prozentsatz der Kautionssumme (p. a.) zzgl. möglicher Gebühren. Varianten mit monatlicher oder jährlicher Zahlung sind verbreitet.
  • Geltungsbereich: Wohnraummietverträge in Deutschland; für Sonderfälle (z. B. Staffelmiete oder Indexmiete) prüfen Sie die Anbieterhinweise.

Wesentlich ist, dass die Police nur die Sicherheitsleistung ersetzt – sie verringert keine vertraglichen Pflichten aus dem Mietverhältnis. Im Inanspruchnahmefall zahlen Sie den regulierten Betrag an den Anbieter zurück.

Bürgschaftsart & Wortlaut

Im Vergleich finden sich zwei Wortlaute, die für Mieter und Vermieter relevant sind:

  • Nicht auf erstes Anfordern – der Anbieter prüft die Forderung vor Zahlung; dies gilt als mieterfreundlicher, Vermieter akzeptieren es aber nicht immer.
  • Auf erstes Anfordern – der Anbieter zahlt zunächst an den Vermieter und klärt die Berechtigung nachgelagert; das erhöht die Akzeptanz bei Vermietern.

Welcher Wortlaut verfügbar ist, hängt vom Anbieter ab. Stimmen Sie den gewünschten Text idealerweise vor Abschluss mit dem Vermieter ab, damit die Bürgschaft ohne Verzögerung akzeptiert wird.

Leistungen & Optionen

  • Übernahme der Mietkaution – die Bürgschaftsurkunde ersetzt die Barkaution vollständig bis zur vereinbarten Summe.
  • Ablösung bestehender Kaution – viele Tarife lösen eine bereits hinterlegte Kaution ab; die Liquidität steht dann wieder zur Verfügung.
  • Sicherheiten – in der Regel nicht notwendig; die Entscheidung basiert auf einer Bonitätsprüfung.
  • Rückzahlung im Leistungsfall – je nach Tarif unverzüglich in einer Summe oder in Raten möglich.
  • Beitragsbefreiung – einzelne Anbieter sehen eine Befreiung bei Arbeitslosigkeit für einen begrenzten Zeitraum vor; andere nicht.

Die genannten Punkte sind typische, aber nicht automatische Bestandteile – die konkrete Ausprägung variiert je Gesellschaft.

Bonität, Sicherheiten & Annahme

Für den Vertragsabschluss erfolgt üblicherweise eine Bonitätsprüfung. Zusätzliche Sicherheiten sind bei den gängigen Tarifen nicht erforderlich. Ablehnungen sind möglich, z. B. bei negativen Bonitätsmerkmalen. Bei Unklarheiten empfiehlt sich die Einreichung aussagekräftiger Nachweise (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Mietvertrag).

Beginn, Laufzeit & Kündigung

  • Flexibler Versicherungsbeginn: die Bürgschaft kann häufig mit Vorlauf datiert werden – je nach Anbieter einige Wochen bis mehrere Monate.
  • Laufzeit: Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung; keine feste Mindestlaufzeit bei vielen Anbietern.
  • Kündigung: meist täglich möglich, sobald die Bürgschaftsurkunde vom Vermieter zurückgegeben oder eine Entlassung aus der Haftung bestätigt ist.

Wichtig: Der Versicherungsschutz endet nicht automatisch zum Mietende, sondern erst mit Rückgabe/Entlassung der Urkunde. Planen Sie die Freigabe rechtzeitig ein.

Ablösung bestehender Kaution

Viele Tarife bieten die Option, eine bereits eingezahlte Barkaution durch eine Bürgschaft zu ersetzen. Der Prozess läuft in der Regel so:

  • Sie schließen die Mietkautionsversicherung ab und erhalten die Bürgschaftsurkunde.
  • Der Vermieter bestätigt die Akzeptanz und gibt die hinterlegte Barkaution frei.
  • Bestehen Forderungen aus dem Mietverhältnis, werden diese wie üblich gegeneinander aufgerechnet; anschließend wird die Kaution ausbezahlt.

Fragen Sie die Verwaltung vorab, ob sie einen bestimmten Wortlaut verlangt – so vermeiden Sie Nachforderungen oder Verzögerungen.

Praxisbeispiele

Beispiel 1 – Neue Wohnung mit Renovierung: Statt 2.100 € Barkaution zu binden, wählt ein Paar eine Bürgschaft. Die frei werdenden Mittel nutzen sie für Malerarbeiten und Küche. Die Verwaltung akzeptiert den Wortlaut „auf erstes Anfordern“. Nach Auszug wird die Urkunde entlassen und der Vertrag beendet.

Beispiel 2 – Ablösung vorhandener Kaution: Eine Mieterin hat 1.500 € hinterlegt. Mit Einverständnis des Vermieters ersetzt sie die Kaution durch eine Bürgschaft und erhält die Summe zeitnah zurück. Der gewählte Tarif erlaubt Ratenzahlung, falls es später zu einer Inanspruchnahme kommen sollte.

Drei Schritte zum Wunschtarif

01

Kautionssumme & Beginn wählen

Im Rechner Kautionshöhe, Startdatum und Nutzungsart (privat) angeben.

02

Leistungen abgleichen

Bürgschaftswortlaut, Bonitätsprüfung, Ablösung, Ratenrückzahlung und Beitragsbefreiung vergleichen; Bedingungen öffnen.

03

Online abschließen

Tarif digital beantragen; Bürgschaftsurkunde erhalten und dem Vermieter vorlegen – fertig.

Vier häufige Fehler

  • Bürgschaftswortlaut nicht abgestimmt

    Manche Verwaltungen verlangen „auf erstes Anfordern“. Ohne Abstimmung drohen Verzögerungen.

    Vor Abschluss den akzeptierten Wortlaut erfragen und den passenden Tarif wählen.
  • Rückzahlungsmodalität unterschätzt

    Im Leistungsfall ist die Erstattung an den Anbieter fällig – teils sofort, teils in Raten.

    Tarif mit Ratenoption wählen, wenn Planungssicherheit wichtig ist.
  • Bonitätsprüfung übersehen

    Eine schwache Bonität kann zur Ablehnung führen – trotz ansonsten passender Daten.

    Nachweise bereitlegen (Einkommen, Mietvertrag) und ggf. einen Anbieter mit kulantem Prüfprozess wählen.
  • Freigabe der Urkunde zu spät organisiert

    Ohne Entlassung aus der Haftung läuft der Vertrag weiter – Beiträge fallen an.

    Rückgabe/Entlassung rechtzeitig einplanen und schriftlich bestätigen lassen.

FAQ – Mietkautionsversicherung

  • Wie unterscheidet sich die Bürgschaft von der Barkaution?

    Die Barkaution wird eingezahlt und verzinst. Bei der Bürgschaft stellt der Anbieter eine Urkunde. Im Schadenfall zahlt er an den Vermieter und fordert den Betrag vom Mieter zurück. Vorteil: Liquidität beim Einzug.

  • Akzeptiert jeder Vermieter eine Mietkautionsversicherung?

    Viele ja – teils mit Vorgaben an den Wortlaut. Stimmen Sie den Text (auf erstes Anfordern / nicht auf erstes Anfordern) vorher ab, um die Akzeptanz zu sichern.

  • Kann ich eine schon gezahlte Kaution ablösen?

    Häufig ja. Der Vermieter akzeptiert die Bürgschaft, gibt die Barkaution frei und überweist den Betrag zurück. Details regeln die Tarifbedingungen und der Mietvertrag.

  • Gibt es Tarife mit Ratenrückzahlung im Leistungsfall?

    Ja, einige Anbieter erlauben die Rückzahlung in Raten, andere verlangen eine sofortige Erstattung. Das ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal im Vergleich.

  • Welche Gesellschaften sind im Vergleich vertreten?

    Je nach Auswahl erscheinen u. a. ProTect, Baloise, heysafe, kautionsfrei.de und die Deutsche Kautionskasse. Die konkrete Verfügbarkeit ändert sich gelegentlich.

Fazit

Die Mietkautionsversicherung ist eine pragmatische Alternative zur Barkaution: Sie sichert das Vermieterinteresse und hält gleichzeitig Ihr Budget frei. Entscheidend sind die Abstimmung des Bürgschaftswortlauts, die Rückzahlungsmodalitäten im Leistungsfall, die Möglichkeit zur Ablösung vorhandener Kaution und die Kündigungslogik. Mit dem Vergleich finden Sie innerhalb weniger Minuten einen Tarif, der zu Mietvertrag, Liquiditätsbedarf und Vermieteranforderungen passt.