Frage zur Pferdehaftpflicht- versicherung?
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Pferdehaftpflichtversicherung: Ist ein Fohlen mitversichert?
Von Malte Christesen
Geschäftsführer & Versicherungsmakler bei S & C Vermögensmanagement
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Die klare Antwort: Ein Fohlen ist in vielen Tarifen zunächst mitversichert – aber nur für eine begrenzte Zeit und unter bestimmten Voraussetzungen.
- Welche Altersgrenzen in Tarifen vorkommen: zum Beispiel 12, 15, 18 oder 24 Monate.
- Warum nicht nur das Alter zählt, sondern oft auch Muttertier, Besitz und Obhut.
- Wann nach Ablauf der Mitversicherung eine Deckungslücke entstehen kann – etwa bei Verkauf, Abgabe oder nach Ablauf der Frist.
- Mit welcher Checkliste Sie prüfen können, ob Ihr Fohlen noch über den bestehenden Vertrag mitversichert ist.
In vielen Tarifen ja – aber nur für eine begrenzte Zeit und unter bestimmten Voraussetzungen. Der Pferdehaftpflichtversicherung-Guide erklärt den Schutz insgesamt; bei Fohlen zählt vor allem, bis wann die Mitversicherung gilt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Häufig ist ein Fohlen zunächst beitragsfrei mitversichert. Maßgeblich sind aber drei Punkte: wie alt das Fohlen ist, ob das Muttertier über denselben Vertrag versichert ist und ob sich das Fohlen noch in Ihrer Obhut beziehungsweise in Ihrem Besitz befindet.
Je nach Tarif endet die Mitversicherung nach 12 Monaten, 15 Monaten, 18 Monaten oder erst mit dem vollendeten 24. Lebensmonat. Wird diese Frist übersehen, kann nach einer zunächst praktischen Übergangslösung eine Deckungslücke entstehen.
Auch ein junges Pferd kann bereits einen Haftpflichtschaden verursachen – etwa an einem Zaun, an fremdem Eigentum auf dem Hof oder durch eine Verletzung beim Umgang. Spätestens vor Ablauf der Mitversicherungsdauer sollte deshalb geklärt werden, ab wann für das junge Pferd ein eigener Haftpflichtschutz nötig ist.
Kurzer Start-Check (30 Sekunden)
- Ist das Fohlen im Tarif ausdrücklich mitversichert?
- Wie lange gilt die Regelung: 12, 15, 18 oder 24 Monate?
- Gibt es Voraussetzungen wie Besitz, Obhut oder Muttertier im selben Vertrag?
So lässt sich prüfen, bis wann die Mitversicherung gilt und ab wann ein eigener Vertrag nötig wird.
Auch ein Fohlen kann einen Haftpflichtschaden verursachen. Rechtlich geht es häufig um die Tierhalterhaftung (§ 833 BGB). Übernimmt eine andere Person vertraglich die Aufsicht, kann zusätzlich § 834 BGB eine Rolle spielen.
Viele Pferdehaftpflicht-Tarife schließen Fohlen deshalb für eine Übergangszeit mit ein. In den ersten Monaten bleibt das Fohlen häufig beim Muttertier und beim bisherigen Halter. Für diese Phase sehen viele Tarife eine gesonderte Mitversicherung vor.
Wichtig ist: Mitversichert heißt nicht dauerhaft versichert. Es bedeutet, dass das Fohlen für eine bestimmte Zeit und unter den Bedingungen des Tarifs mit abgesichert ist. Welche Schäden und Grenzen dabei wichtig sind, wird bei den Leistungen der Pferdehaftpflichtversicherung genauer erklärt.
Typische Schadenmomente gibt es auch beim Fohlen schnell:
- das Fohlen reißt sich los und beschädigt einen Zaun oder ein Tor,
- es stößt gegen fremdes Eigentum auf dem Hof,
- es verletzt beim Führen oder Anbinden eine Person,
- es verursacht einen Schaden an Anhänger, Stallinventar oder Fahrzeug.
Beitragsfrei mitversichert heißt nicht grenzenlos
- Für diese Übergangszeit fällt oft kein eigener Zusatzbeitrag an.
- Maßgeblich bleiben trotzdem die Bedingungen des bestehenden Vertrags.
- Nach Ablauf der Frist läuft der Schutz nicht automatisch unbegrenzt weiter.
Die Mitversicherung ist damit eine Übergangslösung – keine dauerhafte Absicherung für jedes Jungpferd.
Die Mitversicherungsdauer ist je nach Tarif unterschiedlich. Im Pferdehaftpflicht-Vergleich zählt deshalb nicht nur, ob Fohlen mitversichert sind, sondern auch, wie lange diese Regelung gilt.
Am häufigsten findet man eine Mitversicherung bis zum ersten Lebensjahr oder bis zu 12 Monaten. Daneben gibt es Regelungen bis zu 15 Monaten, 18 Monaten oder sogar bis zum vollendeten 24. Lebensmonat.
Bis 12 Monate
Das ist eine häufige Grundregel. Für die erste Phase nach der Geburt ist das oft ausreichend, erfordert aber eine rechtzeitige Prüfung vor dem Ende des ersten Lebensjahres.
Bis 15 oder 18 Monate
Diese Frist gibt mehr Zeit. Sie ist vor allem dann hilfreich, wenn Aufzucht und weitere Planung nicht exakt am ersten Geburtstag enden.
Bis 24 Monate
Diese Frist bietet mehr Spielraum als viele Standardregelungen. Gerade hier sollten mögliche Zusatzbedingungen geprüft werden – etwa Besitz, Muttertier oder Vertragsbezug.
Voraussetzungen lesen
Nicht nur die Zahl zählt. Wichtig ist oft auch, ob das Fohlen noch beim Versicherungsnehmer bleibt, ob das Muttertier über denselben Vertrag versichert ist und ob die Mitversicherung ausdrücklich an diese Konstellation anknüpft.
Tarife knüpfen die Mitversicherung teils ausdrücklich an das versicherte Muttertier oder daran, dass sich das Fohlen noch im Besitz des Versicherungsnehmers befindet. Diese Zusätze entscheiden oft darüber, ob die Mitversicherung im konkreten Fall greift.
Die Frist allein beantwortet die Frage deshalb nicht. Genauso wichtig ist, welche Voraussetzungen der Tarif dafür nennt.
Wichtig sind vor allem die Übergänge: Alter, Verkauf, Abgabe oder Wechsel des Halters. Solange das Fohlen jung ist und die Voraussetzungen des Tarifs erfüllt, kann die Mitversicherung greifen. Kritisch wird es, wenn einer dieser Punkte nicht mehr passt:
- Das Fohlen wird älter und überschreitet die tarifliche Altersgrenze.
- Das Muttertier ist nicht über denselben Vertrag versichert, obwohl der Tarif genau daran anknüpft.
- Das Fohlen wird verkauft oder abgegeben – dann passt die alte Übergangsregel oft nicht mehr.
- Das Fohlen bleibt nicht mehr in Ihrer Obhut oder wird anders untergebracht.
Bei Verkauf oder Abgabe sollte der Haftpflichtschutz neu geregelt werden, weil die alte Mitversicherung beim bisherigen Halter meist nicht mehr passt. Stattdessen sollte geprüft werden, ob der neue Halter eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung abschließen sollte.
Allein der Versicherungsschutz des Muttertiers reicht nicht automatisch aus. Ob das Fohlen mitversichert ist, hängt davon ab, wie der Tarif diese Konstellation regelt.
Kritisch wird es meist hier
- Geburt und Muttertier passen tariflich zusammen – zunächst ist alles in Ordnung.
- Mit 12, 15, 18 oder 24 Monaten endet die Mitversicherung – jetzt muss aktiv geprüft werden.
- Bei Verkauf, Abgabe oder anderer Halterkonstellation braucht es regelmäßig eine neue Lösung.
Maßgeblich ist also nicht nur die Mitversicherung selbst, sondern ihre Frist und die daran geknüpften Voraussetzungen.
Die Mitversicherung eines Fohlens lässt sich meist mit wenigen gezielten Fragen prüfen. Sobald ein eigener Vertrag nötig wird, sollte neben der Mitversicherung auch die Deckungssumme des künftigen Tarifs geprüft werden.
Prüfhilfe: Suchen Sie in den Bedingungen per Strg+F nach Fohlen, Jungtiere, Muttertier, Stute, beitragsfrei, 12 Monate, 15 Monate, 18 Monate, 24. Lebensmonat, Besitz, Obhut, anmelden und anzeigepflichtig.
Alter exakt geprüft?
Nicht ungefähr, sondern konkret: Ist die tarifliche Frist bereits erreicht oder läuft sie bald ab?
Muttertier im selben Vertrag?
Viele Regelungen sind erst dann eindeutig, wenn auch das Muttertier über denselben Vertrag versichert ist.
Fohlen noch in Ihrer Obhut?
Besitz und tatsächliche Halterkonstellation können entscheidend sein – besonders bei Aufzucht, Abgabe oder Verkauf.
Mitversicherung ausdrücklich geregelt?
Eine positive Kennzeichnung in der Übersicht hilft, entscheidend ist aber der genaue Bedingungstext.
Eigene Police rechtzeitig eingeplant?
Wer erst nach Ablauf der Frist reagiert, riskiert eine unnötige Lücke.
Verkauf oder Halterwechsel bedacht?
Spätestens dann sollte klar sein, wer künftig die Haftpflicht für das Fohlen trägt.
Sind diese Punkte geklärt, lässt sich einordnen, ob das Fohlen noch über den bestehenden Vertrag geschützt ist – oder ob ein eigener Vertrag vorbereitet werden sollte.
Häufig entstehen Fehler, weil die Mitversicherung als dauerhafter Schutz verstanden wird.
„Da steht mitversichert – dann ist das dauerhaft erledigt.“
Mitversicherung gilt meist nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze und nur unter den Voraussetzungen des Tarifs.
„Ich merke mir grob: irgendwann läuft das aus.“
Die Frist sollte konkret notiert werden – am besten mit ausreichend Vorlauf vor Ablauf der Mitversicherung.
„Das Muttertier ist doch versichert, also passt das.“
Entscheidend kann sein, ob Muttertier und Fohlen über denselben Vertrag und beim selben Versicherungsnehmer geführt werden.
„Nach dem Verkauf läuft der Schutz bestimmt noch kurz weiter.“
Mit dem neuen Halter muss der Haftpflichtschutz neu geklärt werden.
„Das Fohlen ist doch noch klein, da passiert schon nichts.“
Auch Fohlen können beim Führen, Losreißen oder auf dem Hof echte Drittschäden verursachen.
„Den eigenen Vertrag kann ich später noch machen.“
Der eigene Vertrag sollte vor Ablauf der Mitversicherung geplant werden, damit keine unnötige Lücke entsteht.
Wer die Fohlen-Mitversicherung rechtzeitig prüft, vermeidet unnötige Lücken beim Übergang in den eigenen Vertrag.
-
Braucht ein Fohlen irgendwann eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung?
In vielen Tarifen ja. Die Mitversicherung ist meist nur für eine Übergangszeit gedacht. Spätestens vor Ablauf der tariflichen Altersgrenze sollte geklärt sein, ob nun ein eigener Haftpflichtschutz für das junge Pferd erforderlich ist.
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Gilt die Mitversicherung auch, wenn das Muttertier nicht über denselben Vertrag versichert ist?
Das hängt vom Tarif ab. Manche Bedingungen knüpfen die Mitversicherung klar an das im selben Vertrag versicherte Muttertier. Deshalb sollte der genaue Bedingungstext geprüft werden.
-
Was passiert, wenn das Fohlen verkauft oder abgegeben wird?
Dann muss der Haftpflichtschutz regelmäßig neu geklärt werden. Die Mitversicherung über den bisherigen Halter passt dann meist nicht mehr. Der neue Halter sollte den Versicherungsschutz für das Fohlen eigenständig prüfen und regeln.
In vielen Tarifen ist ein Fohlen in der Pferdehaftpflichtversicherung zunächst mitversichert, oft sogar beitragsfrei. Für die erste Lebensphase kann das ausreichen.
Wichtig ist aber der zweite Schritt: Diese Mitversicherung läuft nicht grenzenlos weiter. Maßgeblich sind Altersgrenze, Vertragsbezug zum Muttertier und die Frage, ob das Fohlen noch in Ihrem Besitz beziehungsweise in Ihrer Obhut ist.
Wenn Sie diese Punkte rechtzeitig prüfen, wissen Sie vor Ablauf der Frist, wann die Mitversicherung endet und wann ein eigener Vertrag nötig wird. Weitere häufige Fragen behandeln Punkte, die bei der Auswahl einer Pferdehaftpflichtversicherung regelmäßig relevant sind.
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Quellen & Stand
Stand: 03/2026. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs. Für die Unterschiede bei Altersgrenzen und Voraussetzungen der Fohlen-Mitversicherung haben wir den Produktrechner und die dort abrufbaren Tarifunterlagen / AVB ausgewertet.
- S & C Vermögensmanagement – Produktrechner: Pferdehaftpflichtversicherung
- BGB § 833 – Haftung des Tierhalters
- BGB § 834 – Haftung des Tieraufsehers
- GDV – Grundinformationen zur Tierhalter- und Haftpflichtversicherung
- Bund der Versicherten – Orientierung zur Pferdehalterhaftpflicht
- GHV – Beispielhafte Bedingungsregelungen zur Fohlen-Mitversicherung (u. a. bis 15 Monate / anzeigepflichtige Erweiterung)
- Uelzener – Beispielhafte Bedingungsregelungen bis zum vollendeten 24. Lebensmonat
- die Bayerische – Beispielhafte Bedingungsregelungen mit 12 bzw. 18 Monaten
- BGV – Beispielhafte Tarifregelungen zur Fohlen-Mitversicherung
Hinweis zum Self-Service: Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs. Ein Abschluss ist – sofern gewünscht – im Anschluss im Self-Service über unseren Produktrechner möglich. Eine laufende Betreuung setzt ein gesondertes Maklermandat voraus. Bitte prüfen Sie vor Abschluss die im Rechner als Unterlagen oder Downloads abrufbaren Tarifdetails und Versicherungsbedingungen – insbesondere Fohlen / Jungtiere, Altersgrenzen, Besitz / Obhut, Muttertier im selben Vertrag und den richtigen Zeitpunkt für die eigene Pferdehaftpflichtversicherung.