Risikolebensversicherung: Richtig absichern im Todesfall

Inhaltsverzeichnis

  1. Ein umfassender Überblick über die Risikolebensversicherung: Alle wichtigen Informationen für Sie
    1. Warum eine Risikolebensversicherung abschließen?
    2. Wann tritt eine Risikolebensversicherung in Kraft?
    3. Wofür wird eine Risikolebensversicherung konkret benötigt?
    4. Sollte die Versicherungssumme konstant bleiben oder abnehmen?
  2. Welche besonderen Leistungen können vereinbart werden?
  3. Warum ein Paar beide Partner versichern sollte
  4. Erleben Sie unsere Arbeitsweise und finden Sie geeigneten Versicherungsschutz
  5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein umfassender Überblick über die Risikolebensversicherung: Alle wichtigen Informationen für Sie

Warum eine Risikolebensversicherung abschließen?

Der Verlust eines geliebten Menschen ist sowohl emotional als auch wirtschaftlich äußerst schwer zu bewältigen. Obwohl der emotionale Schaden nicht durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, können Sie zumindest die finanziellen Auswirkungen mit einer Risikolebensversicherung minimieren. Im Folgenden möchten wir Ihnen zeigen, warum eine solche Versicherung sinnvoll ist.

Wann tritt eine Risikolebensversicherung in Kraft?

Eine Risikolebensversicherung tritt in Kraft, wenn der Todesfall der versicherten Person eintritt und zuvor entsprechend abgesichert wurde. Im Falle des Todes zahlt die Versicherungsgesellschaft eine vorher vereinbarte einmalige Todesfallleistung aus. Diese Leistung wird an eine im Vertrag benannte, bezugsberechtigte Person erbracht und ist unter bestimmten Umständen steuerfrei. Der Zweck dieser Versicherung besteht darin, sicherzustellen, dass finanzielle Verpflichtungen einer Familie oder eines Unternehmens auch nach dem Verlust einer Person erfüllt werden können und wirtschaftliche Schwierigkeiten minimiert werden. Dabei spielt die Todesursache keine Rolle, obwohl Selbsttötung, Tod durch Krieg, Terrorismus oder Kernenergie in der Regel von den Versicherungsverträgen ausgeschlossen sind.

Wofür wird eine Risikolebensversicherung konkret benötigt?

Eine Risikolebensversicherung kann beispielsweise dazu dienen, eine Restschuld für ein Eigenheim abzudecken, falls die im Vertrag festgelegte Person verstirbt. Normalerweise sind die monatlichen Hypothekenzahlungen für Eigenheimbesitzer knapp kalkuliert und können in der Regel nicht allein von einem Partner getragen werden. Die Risikolebensversicherung gewährleistet daher, dass eine Familie ihr Eigenheim nicht aufgeben muss, in dem sie möglicherweise schon viele Jahre gelebt hat. Dies würde den ohnehin schon schwer zu verkraftenden emotionalen Schaden aufgrund des Verlusts eines geliebten Menschen zusätzlich verschlimmern und die Gesamtsituation dramatisch verschlechtern.

Sollte die Versicherungssumme konstant bleiben oder abnehmen?

Bei der Risikolebensversicherung haben Sie die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob Sie eine konstante oder fallende Versicherungssumme über einen bestimmten Zeitraum versichern möchten. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, wie sich beispielsweise eine konstante oder fallende Todesfallsumme von 500.000 Euro über eine Vertragslaufzeit von 25 Jahren verhält.

Fallende Todesfallsumme

  • 500.000 Euro fallende Todesfallsumme über eine Vertragslaufzeit von 25 Jahren
  • Die mögliche Todesfallsumme reduziert sich jedes Jahr um 1/25 der Todesfallsumme (20.000 Euro)
  • Der Bezugsberechtigte erhält 300.000 Euro Todesfallleistung, wenn die versicherte Person beispielsweise nach 10 Jahren nach Vertragsabschluss ablebt

Konstante Todesfallsumme

  • 500.000 Euro konstante Todesfallsumme über eine Vertragslaufzeit von 25 Jahren
  • Die mögliche Todesfallsumme reduziert sich über die gesamte Vertragslaufzeit nicht
  • Wann die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit verstirbt ist nicht relevant
  • Der Vertrag für eine konstante Todesfallsumme kostet in diesem Beispiel mehr als mit einer fallenden Todesfallsumme

Welche besonderen Leistungen können vereinbart werden?

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In den besten Tarifen auf dem Versicherungsmarkt besteht die Option, unabhängig vom Tod der versicherten Person bei bestimmten Ereignissen wie Schlaganfall, Leukämie oder Herzinfarkt eine Einmalzahlung von beispielsweise 10% der vereinbarten Todesfallsumme zu erhalten. Diese Einmalzahlung kann von großer Bedeutung sein, um beispielsweise notwendige behindertengerechte Umbaumaßnahmen am eigenen Haus durchzuführen. Diese Versicherung ist auch als Dread Disease-Versicherung bekannt und kann als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden.

Wenn bei einer versicherten Person eine Prognose gestellt wird, dass ihre Lebenserwartung weniger als 12 Monate beträgt, besteht die Möglichkeit, die vereinbarte Todesfallsumme vorzeitig auszuzahlen, selbst wenn der Tod noch nicht eingetreten ist. Diese vorzeitige Auszahlung ermöglicht es, das erhaltene Geld flexibel für persönliche Ausgaben oder für eine mögliche Behandlung bei einem teuren Spezialisten im Ausland zu nutzen. In sehr seltenen Fällen hat diese Option bereits Leben gerettet, da das Kapital beispielsweise für eine kostspielige Behandlung durch einen Spezialisten im Ausland, wie beispielsweise in den USA, eingesetzt werden konnte.

Raucher zahlen in der Regel in der Risikolebensversicherung höhere Beiträge als Nichtraucher, da Versicherungsunternehmen ein erhöhtes Risiko berechnen, dass Raucher frühzeitig versterben. Wenn Sie jedoch das Rauchen aufgeben, haben Sie die Möglichkeit, nachträglich in einen Nichtrauchertarif zu wechseln und somit geringere Beiträge zu zahlen. Diese Option kann für Raucher von großem Vorteil sein, da sie die Möglichkeit haben, ihre Versicherungskosten zu reduzieren und gleichzeitig ihre Gesundheit zu verbessern.

Möchten Sie hohe Todesfallsummen absichern, müssen Sie neben den üblichen Gesundheitsfragen im Antragsprozess einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung unterzogen werden. Diese Untersuchung kann bequem bei Ihnen zu Hause von einem Unternehmen im Auftrag des Versicherers oder bei einem Arzt Ihrer Wahl durchgeführt werden. Bei besonders günstigen Vertragskonditionen wird diese spezielle Untersuchung erst ab einer Versicherungssumme von 500.000 EUR oder höher erforderlich.

Bei Lebensversicherungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Versicherungssumme, also in diesem Fall die Todesfallleistung, bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Diese Option wird als Nachversicherungsgarantie bezeichnet. In der Risikolebensversicherung kann die Nachversicherungsgarantie beispielsweise genutzt werden, wenn Sie heiraten, eine Immobilie erwerben oder ein Kind geboren wird oder adoptiert wird. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherungssumme an veränderte Lebensumstände anzupassen, ohne erneut eine Gesundheitsprüfung durchführen zu müssen. Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, Ihren Versicherungsschutz an Ihre aktuellen Bedürfnisse anzupassen.

Warum ein Paar beide Partner versichern sollte

Es ist sinnvoll mit einer Risikolebensversicherung den Tod beider Partner abzusichern. Der Einkommensschwächere hat nämlich ebenfalls zum gemeinsamen Wohl des Haushalts beigetragen und einen bestimmten Teil des gesamten Einkommens des Haushalts produziert. Der Tod eines Partners ist für die meisten Familien finanziell fast unmöglich zu kompensieren, auch wenn der Einkommensschwächere sich „nur“ um die Kinder als Hausfrau oder Hausmann gekümmert hat. In diesem Fall muss in der Regel eine neue Kinderbetreuung eingestellt werden sowie gegebenenfalls eine Nachhilfekraft oder eine erfahrene psychologische Fachkraft. Hinzu kommt außerdem, dass eine Beerdigung und eine Trauerfeier bezahlt werden müssen.

Erleben Sie unsere Arbeitsweise und finden Sie geeigneten Versicherungsschutz

Entdecken Sie unseren umfangreichen Versicherungsservice und unsere erstklassige Beratung im Bereich der Vorsorge, indem Sie jetzt einen Termin vereinbaren. Unser kompetentes Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Auswahl einer passenden Risikolebensversicherung zu helfen. Wir sind darauf spezialisiert, individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sorgen Sie für eine solide finanzielle Absicherung im Falle eines unerwarteten Todes Ihrer Liebsten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Es verhält sich bei der steuerlichen Betrachtung der Risikolebensversicherung ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide Versicherungen sind als sogenannte Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Im Jahr 2023 ist das bis zu einem Freibetrag von 1.900 Euro und 2.800 Euro für Selbstständige der Fall. Es ist möglich, dass diese Freibeträge allerdings schon durch andere Vorsorgeaufwendungen, wie Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge, erreicht wurden.

Je nach Vertragsgestaltung kann die ausgezahlte Todesfallsumme im Leistungsfall innerhalb bestimmter Steuerfreibeträge steuerpflichtig sein. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, potenzielle Steuerlasten zu vermeiden, indem man beispielsweise ein Paar oder zwei Geschäftspartner über Kreuz versichert. In diesem Fall wird die ausgezahlte Summe im Leistungsfall nicht als Erbschaft betrachtet, sondern als eine Leistung dem eigenen Vertrag. Durch diese Vertragsgestaltung kann die Erbschaftsteuer vollständig vermieden werden. Dies ist insbesondere für Personen mit höherem Vermögen sinnvoll.

Der Preis für eine Risikolebensversicherung kann nicht pauschalisiert werden, da er von verschiedenen Faktoren abhängt. Wesentliche Parameter, die die monatlichen Prämien beeinflussen, sind:

  1. Gesundheitszustand: Der individuelle Gesundheitszustand spielt eine große Rolle bei der Prämienberechnung. Vorerkrankungen oder Risikofaktoren können die Kosten erhöhen.
  2. Risikoeinstufung des Berufs: Manche Berufe gelten aufgrund ihrer Tätigkeiten als risikoreicher, was zu höheren Prämien führen kann.
  3. Gefährliche Hobbys: Engagieren Sie sich in gefährlichen Hobbys wie Reiten oder Motorradfahren, kann dies ebenfalls Auswirkungen auf den Versicherungsbeitrag haben.
  4. Raucher oder Nichtraucher: Raucher haben aufgrund des erhöhten gesundheitlichen Risikos in der Regel höhere Beiträge im Vergleich zu Nichtrauchern.
  5. Einstiegsalter: Je jünger Sie beim Abschluss der Versicherung sind, desto niedriger sind in der Regel die Prämien.
  6. Höhe der gewünschten Todesfallabsicherung: Die gewünschte Versicherungssumme beeinflusst den Beitrag.
  7. Konstante oder fallende Absicherungshöhe: Je nachdem, ob Sie eine konstante oder fallende Versicherungssumme wählen, können sich die Prämien unterscheiden.
  8. Laufzeit des Vertrags: Die Vertragslaufzeit beeinflusst den Beitrag.
  9. Sonderleistungen bei Dread-Disease: Wenn die Versicherung auch Leistungen bei bestimmten schweren Krankheiten (Dread-Disease) abdeckt, kann dies die Prämie beeinflussen.

Da Versicherungsgesellschaften diese Parameter unterschiedlich bewerten, ist es ratsam, bei verschiedenen Unternehmen Angebote einzuholen, um die besten Konditionen zu erhalten.

Eine Risikolebensversicherung ist insbesondere für Familien sinnvoll, die sich gegen die wirtschaftlichen Folgen des Todes eines Partners absichern möchten. Ihr Hauptzweck besteht darin sicherzustellen, dass die verbleibende Familie auch nach dem Verlust eines Partners wirtschaftlich abgesichert ist und weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten kann.

Darüber hinaus kann eine Risikolebensversicherung auch dazu dienen, die finanziellen Auswirkungen des Todes einer Schlüsselperson in einem Unternehmen abzufedern. Wenn eine wichtige Person im Unternehmen stirbt, kann dies zu finanziellen Engpässen führen. Eine Risikolebensversicherung kann helfen, diese finanziellen Folgen abzumildern und sicherstellen, dass das Unternehmen weiterhin stabil und handlungsfähig bleibt.

In beiden Fällen spielt die Risikolebensversicherung eine wichtige Rolle dabei, die wirtschaftliche Existenz der Hinterbliebenen zu schützen und finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

Die genaue Absicherungshöhe in einer Risikolebensversicherung lässt sich tatsächlich nicht pauschalisieren, da sie von verschiedenen individuellen Faktoren abhängt. Um die optimale Absicherungshöhe zu bestimmen, ist es ratsam, ein individuelles Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten zu führen. Dabei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt:

  1. Einkommen: Das Einkommen der erwerbstätigen Person spielt eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Absicherungshöhe. Eine Faustregel besagt, dass das drei- bis fünffache Bruttoeinkommen abgesichert werden sollte.
  2. Immobiliendarlehen: Wenn ein Immobiliendarlehen besteht, sollte die Absicherungshöhe ausreichend sein, um das Darlehen im Todesfall abzudecken.
  3. Zukunftspläne: Die individuellen Zukunftspläne, wie beispielsweise die Ausbildung der Kinder, geplante Anschaffungen oder finanzielle Absicherung im Rentenalter, sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Als grobe Faustregel kann festgehalten werden, dass eine Absicherung von mindestens dem drei- bis fünffachen Bruttoeinkommen eines Ehepartners empfohlen wird. Zum Beispiel, wenn jemand ein Bruttoeinkommen von 60.000 Euro hat, sollte eine Absicherung von mindestens 180.000 Euro bis 300.000 Euro in Betracht gezogen werden, damit der verbleibende Ehepartner diese Summe als Einmalzahlung im Todesfall erhält. Eine individuelle Beratung kann jedoch helfen, die Absicherungshöhe genauer zu bestimmen und auf die persönliche Situation anzupassen.