PKV-Beitragsrechner Rente
Beiträge im Alter berechnen & Versorgung sichern
So entwickeln sich Ihre PKV-Beiträge bis ins Rentenalter
Mit unserem PKV-Beitragsrechner für die Rente sehen Sie auf einen Blick, wie sich Ihre heutigen Beiträge in der privaten Krankenversicherung bis ins Alter entwickeln. Grundlage sind Ihr aktueller Beitrag, Ihre Annahmen zu jährlichen Steigerungen sowie der geplante Rentenbeginn.
Die Berechnung zeigt transparent, welche monatliche Belastung im Ruhestand realistisch ist – und ob Ihre finanzielle Planung diese Kosten trägt. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können rechtzeitig vorsorgen.
Besonders wertvoll: Der Rechner macht deutlich, ab wann Beiträge kritisch hoch werden und welche Spielräume Sie mit Anpassungen oder Rücklagen haben.
Ergebnis als PDF exportieren – ideal für Ihre Altersvorsorge- und Finanzplanung.
PKV in der Rente – kompakter Beitragsrechner 2026
| Zusammensetzung des Beitrags | Letztes Erwerbsjahr (€/Monat) | Ab Rentenbeginn (€/Monat) |
|---|---|---|
| Krankenbeitrag (Basis) | 0,00 € | 0,00 € |
Ihre Eingabe – ohne gesetzlichen Zuschlag (10 %), ohne Krankentagegeld und ohne BET‑Beitrag. | ||
| Gesetzlicher Zuschlag (10 %, entfällt ab 60) | 0,00 € | 0,00 € |
Der gesetzliche Zuschlag dient dem Aufbau zusätzlicher Alterungsrückstellungen und entfällt bereits ab Alter 60. Da diese Gegenüberstellung das letzte Erwerbsjahr vor Rentenbeginn zeigt, wird er in beiden Spalten mit 0,00 € berücksichtigt. | ||
| + Krankentagegeld | 0,00 € | 0,00 € |
Krankentagegeld entfällt ab Rentenbeginn. | ||
| + Beitrag für Entlastungstarif (BET) | 0,00 € | 0,00 € |
Der Beitrag für den Beitragsentlastungstarif wird in dieser Darstellung im letzten Erwerbsjahr und ab Rentenbeginn berücksichtigt. Die spätere BET‑Entlastung wird separat in der Rentenspalte abgezogen. | ||
| − Beitragsentlastung ab Rentenbeginn (BET) | 0,00 € | 0,00 € |
Die BET‑Entlastung reduziert den privaten Krankenbeitrag ab Rentenbeginn um den gewählten Euro‑Betrag. Der laufende BET‑Beitrag wird in einer eigenen Zeile berücksichtigt. | ||
| − Zuschuss der Rentenversicherung (effektiv) | 0,00 € | 0,00 € |
Zuschuss: 8,75 % der Bruttorente; höchstens 50 % der privaten Krankenversicherungsprämie ohne Pflegepflicht. In dieser vereinfachten Darstellung wird die zuschussfähige Krankenversicherungsprämie aus Basisbeitrag plus laufendem BET‑Beitrag abzüglich BET‑Entlastung berechnet. | ||
| + Pflegepflicht (PPV) | 0,00 € | 0,00 € |
Die Pflegepflichtversicherung (PPV) ist nicht zuschussfähig und bleibt in dieser Gegenüberstellung unverändert. | ||
| = Gesamt | 0,00 € | 0,00 € |
| Ab Rentenbeginn − letztes Erwerbsjahr: ± 0,00 € | ||
PKV in der Rente – kompakter Beitragsrechner 2026
| Zusammensetzung des Beitrags | Letztes Erwerbsjahr (€/Monat) | Ab Rentenbeginn (€/Monat) |
|---|---|---|
| Krankenbeitrag (Basis) | 0,00 € | 0,00 € |
Ihre Eingabe – ohne gesetzlichen Zuschlag (10 %), ohne Krankentagegeld und ohne BET‑Beitrag. | ||
| Gesetzlicher Zuschlag (10 %, entfällt ab 60) | 0,00 € | 0,00 € |
Der gesetzliche Zuschlag dient dem Aufbau zusätzlicher Alterungsrückstellungen und entfällt bereits ab Alter 60. Da diese Gegenüberstellung das letzte Erwerbsjahr vor Rentenbeginn zeigt, wird er in beiden Spalten mit 0,00 € berücksichtigt. | ||
| + Krankentagegeld | 0,00 € | 0,00 € |
Krankentagegeld entfällt ab Rentenbeginn. | ||
| + Beitrag für Entlastungstarif (BET) | 0,00 € | 0,00 € |
Der Beitrag für den Beitragsentlastungstarif wird in dieser Darstellung im letzten Erwerbsjahr und ab Rentenbeginn berücksichtigt. Die spätere BET‑Entlastung wird separat in der Rentenspalte abgezogen. | ||
| − Beitragsentlastung ab Rentenbeginn (BET) | 0,00 € | 0,00 € |
Die BET‑Entlastung reduziert den privaten Krankenbeitrag ab Rentenbeginn um den gewählten Euro‑Betrag. Der laufende BET‑Beitrag wird in einer eigenen Zeile berücksichtigt. | ||
| − Zuschuss der Rentenversicherung (effektiv) | 0,00 € | 0,00 € |
Zuschuss: 8,75 % der Bruttorente; höchstens 50 % der privaten Krankenversicherungsprämie ohne Pflegepflicht. In dieser vereinfachten Darstellung wird die zuschussfähige Krankenversicherungsprämie aus Basisbeitrag plus laufendem BET‑Beitrag abzüglich BET‑Entlastung berechnet. | ||
| + Pflegepflicht (PPV) | 0,00 € | 0,00 € |
Die Pflegepflichtversicherung (PPV) ist nicht zuschussfähig und bleibt in dieser Gegenüberstellung unverändert. | ||
| = Gesamt | 0,00 € | 0,00 € |
| Ab Rentenbeginn − letztes Erwerbsjahr: ± 0,00 € | ||
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Ihr Malte Christesen