PKV-Beitragsrechner Rente

Beiträge im Alter berechnen & Versorgung sichern

So entwickeln sich Ihre PKV-Beiträge bis ins Rentenalter

Mit unserem PKV-Beitragsrechner für die Rente sehen Sie auf einen Blick, wie sich Ihre heutigen Beiträge in der privaten Krankenversicherung bis ins Alter entwickeln. Grundlage sind Ihr aktueller Beitrag, Ihre Annahmen zu jährlichen Steigerungen sowie der geplante Rentenbeginn.

Die Berechnung zeigt transparent, welche monatliche Belastung im Ruhestand realistisch ist – und ob Ihre finanzielle Planung diese Kosten trägt. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können rechtzeitig vorsorgen.

Besonders wertvoll: Der Rechner macht deutlich, ab wann Beiträge kritisch hoch werden und welche Spielräume Sie mit Anpassungen oder Rücklagen haben.

Ergebnis als PDF exportieren – ideal für Ihre Altersvorsorge- und Finanzplanung.

PKV in der Rente – Beitragsrechner 2026

PKV in der Rente – kompakter Beitragsrechner 2026

Vergleich: letztes Erwerbsjahr vs. ab Rentenbeginn
Basisbeitrag ohne gesetzlichen Zuschlag (10 %), ohne Krankentagegeld und ohne BET‑Beitrag.
Zuschuss der Rentenversicherung: 8,75 % der Bruttorente – höchstens 50 % der privaten Krankenversicherungsprämie ohne Pflegepflicht.
PPV ist nicht zuschussfähig; in dieser Gegenüberstellung unverändert.
Beitrag (nicht Leistung). Entfällt ab Rentenbeginn.
Dieser Betrag reduziert den privaten Krankenbeitrag ab Rentenbeginn.
Beitrag für den Beitragsentlastungstarif. Er wird in beiden Spalten berücksichtigt, sobald oben eine BET‑Entlastung gewählt ist.
Die BET‑Entlastung senkt den Beitrag ab Rentenbeginn. Der BET‑Beitrag bleibt als eigene Beitragsposition bestehen.
Zusammensetzung des Beitrags Letztes Erwerbsjahr (€/Monat) Ab Rentenbeginn (€/Monat)
Krankenbeitrag (Basis) 0,00 €0,00 €
Ihre Eingabe – ohne gesetzlichen Zuschlag (10 %), ohne Krankentagegeld und ohne BET‑Beitrag.
Gesetzlicher Zuschlag (10 %, entfällt ab 60) 0,00 €0,00 €
Der gesetzliche Zuschlag dient dem Aufbau zusätzlicher Alterungsrückstellungen und entfällt bereits ab Alter 60. Da diese Gegenüberstellung das letzte Erwerbsjahr vor Rentenbeginn zeigt, wird er in beiden Spalten mit 0,00 € berücksichtigt.
+ Krankentagegeld 0,00 €0,00 €
Krankentagegeld entfällt ab Rentenbeginn.
+ Beitrag für Entlastungstarif (BET) 0,00 €0,00 €
Der Beitrag für den Beitragsentlastungstarif wird in dieser Darstellung im letzten Erwerbsjahr und ab Rentenbeginn berücksichtigt. Die spätere BET‑Entlastung wird separat in der Rentenspalte abgezogen.
− Beitragsentlastung ab Rentenbeginn (BET) 0,00 €0,00 €
Die BET‑Entlastung reduziert den privaten Krankenbeitrag ab Rentenbeginn um den gewählten Euro‑Betrag. Der laufende BET‑Beitrag wird in einer eigenen Zeile berücksichtigt.
− Zuschuss der Rentenversicherung (effektiv) 0,00 €0,00 €
Zuschuss: 8,75 % der Bruttorente; höchstens 50 % der privaten Krankenversicherungsprämie ohne Pflegepflicht. In dieser vereinfachten Darstellung wird die zuschussfähige Krankenversicherungsprämie aus Basisbeitrag plus laufendem BET‑Beitrag abzüglich BET‑Entlastung berechnet.
+ Pflegepflicht (PPV) 0,00 €0,00 €
Die Pflegepflichtversicherung (PPV) ist nicht zuschussfähig und bleibt in dieser Gegenüberstellung unverändert.
= Gesamt0,00 €0,00 €
Ab Rentenbeginn − letztes Erwerbsjahr: ± 0,00 €
Rechtlicher Hinweis: Der Zuschuss der Rentenversicherung (§ 106 SGB VI) bezieht sich ausschließlich auf den Beitrag zur privaten Krankenversicherung (ohne Pflegepflicht). Er beträgt 2026 rechnerisch 8,75 % der Bruttorente (7,3 % allgemeiner Satz + 1,45 % halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag) und ist höchstens 50 % der privaten Krankenversicherungsprämie ohne Pflegepflicht. Der gesetzliche Zuschlag (10 %) dient dem Aufbau zusätzlicher Alterungsrückstellungen und entfällt bereits ab Alter 60; da dieser Rechner das letzte Erwerbsjahr vor Rentenbeginn betrachtet, wird er nicht mehr als laufender Beitrag angesetzt. Das Krankentagegeld entfällt mit Rentenbeginn. Der Beitrag für den Beitragsentlastungstarif wird hier in beiden Spalten berücksichtigt; die gewählte BET‑Entlastung reduziert den Beitrag ab Rentenbeginn. Wichtig: Der Zuschuss der GRV wird auf Antrag (Formular R0820) gezahlt. Stand: 02.06.2026. Diese Darstellung ist ein vereinfachtes Rechenmodell zur Orientierung, wie sich der PKV‑Beitrag beim Übergang in die Rente voraussichtlich verändern kann; ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Gewähr.
PKV in der Rente – Beitragsrechner 2026

PKV in der Rente – kompakter Beitragsrechner 2026

Vergleich: letztes Erwerbsjahr vs. ab Rentenbeginn
Basisbeitrag ohne gesetzlichen Zuschlag (10 %), ohne Krankentagegeld und ohne BET‑Beitrag.
Zuschuss der Rentenversicherung: 8,75 % der Bruttorente – höchstens 50 % der privaten Krankenversicherungsprämie ohne Pflegepflicht.
PPV ist nicht zuschussfähig; in dieser Gegenüberstellung unverändert.
Beitrag (nicht Leistung). Entfällt ab Rentenbeginn.
Dieser Betrag reduziert den privaten Krankenbeitrag ab Rentenbeginn.
Beitrag für den Beitragsentlastungstarif. Er wird in beiden Spalten berücksichtigt, sobald oben eine BET‑Entlastung gewählt ist.
Die BET‑Entlastung senkt den Beitrag ab Rentenbeginn. Der BET‑Beitrag bleibt als eigene Beitragsposition bestehen.
Hinweis für Smartphones: Die Eingaben sind mobil optimiert. Die Ergebnis-Tabelle können Sie seitlich wischen; für Beratung und PDF-Export ist Querformat oder Desktop komfortabler.
Zusammensetzung des Beitrags Letztes Erwerbsjahr (€/Monat) Ab Rentenbeginn (€/Monat)
Krankenbeitrag (Basis) 0,00 €0,00 €
Ihre Eingabe – ohne gesetzlichen Zuschlag (10 %), ohne Krankentagegeld und ohne BET‑Beitrag.
Gesetzlicher Zuschlag (10 %, entfällt ab 60) 0,00 €0,00 €
Der gesetzliche Zuschlag dient dem Aufbau zusätzlicher Alterungsrückstellungen und entfällt bereits ab Alter 60. Da diese Gegenüberstellung das letzte Erwerbsjahr vor Rentenbeginn zeigt, wird er in beiden Spalten mit 0,00 € berücksichtigt.
+ Krankentagegeld 0,00 €0,00 €
Krankentagegeld entfällt ab Rentenbeginn.
+ Beitrag für Entlastungstarif (BET) 0,00 €0,00 €
Der Beitrag für den Beitragsentlastungstarif wird in dieser Darstellung im letzten Erwerbsjahr und ab Rentenbeginn berücksichtigt. Die spätere BET‑Entlastung wird separat in der Rentenspalte abgezogen.
− Beitragsentlastung ab Rentenbeginn (BET) 0,00 €0,00 €
Die BET‑Entlastung reduziert den privaten Krankenbeitrag ab Rentenbeginn um den gewählten Euro‑Betrag. Der laufende BET‑Beitrag wird in einer eigenen Zeile berücksichtigt.
− Zuschuss der Rentenversicherung (effektiv) 0,00 €0,00 €
Zuschuss: 8,75 % der Bruttorente; höchstens 50 % der privaten Krankenversicherungsprämie ohne Pflegepflicht. In dieser vereinfachten Darstellung wird die zuschussfähige Krankenversicherungsprämie aus Basisbeitrag plus laufendem BET‑Beitrag abzüglich BET‑Entlastung berechnet.
+ Pflegepflicht (PPV) 0,00 €0,00 €
Die Pflegepflichtversicherung (PPV) ist nicht zuschussfähig und bleibt in dieser Gegenüberstellung unverändert.
= Gesamt0,00 €0,00 €
Ab Rentenbeginn − letztes Erwerbsjahr: ± 0,00 €
Rechtlicher Hinweis: Der Zuschuss der Rentenversicherung (§ 106 SGB VI) bezieht sich ausschließlich auf den Beitrag zur privaten Krankenversicherung (ohne Pflegepflicht). Er beträgt 2026 rechnerisch 8,75 % der Bruttorente (7,3 % allgemeiner Satz + 1,45 % halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag) und ist höchstens 50 % der privaten Krankenversicherungsprämie ohne Pflegepflicht. Der gesetzliche Zuschlag (10 %) dient dem Aufbau zusätzlicher Alterungsrückstellungen und entfällt bereits ab Alter 60; da dieser Rechner das letzte Erwerbsjahr vor Rentenbeginn betrachtet, wird er nicht mehr als laufender Beitrag angesetzt. Das Krankentagegeld entfällt mit Rentenbeginn. Der Beitrag für den Beitragsentlastungstarif wird hier in beiden Spalten berücksichtigt; die gewählte BET‑Entlastung reduziert den Beitrag ab Rentenbeginn. Wichtig: Der Zuschuss der GRV wird auf Antrag (Formular R0820) gezahlt. Stand: 02.06.2026. Diese Darstellung ist ein vereinfachtes Rechenmodell zur Orientierung, wie sich der PKV‑Beitrag beim Übergang in die Rente voraussichtlich verändern kann; ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Gewähr.

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Ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen und darauf, Sie bei Ihrer PKV zu unterstützen.
Ihr Malte Christesen

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