Start der neuen Produktwelt: 01.01.2027
Altersvorsorge 2027

Das neue Altersvorsorgedepot

Staatlich gefördert in Fonds und ETFs investieren.

Ab dem 01.01.2027 können Anbieter die neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte anbieten. Das Altersvorsorgedepot verbindet staatliche Förderung mit einer kapitalmarktorientierten Anlage. Wir zeigen Ihnen kompakt, wie die Förderung eines Sparplans mit bis zu 150 € im Monat funktioniert, welche Rolle Fonds und ETFs spielen und worauf es beim Vergleich konkreter Angebote ankommt.

Stand: 29.08.2026. Der gesetzliche Rahmen ist beschlossen. Banken, Depotplattformen und Versicherer bereiten ihre konkreten Angebote für den Marktstart ab dem 01.01.2027 vor.
Einfach erklärt

So funktioniert das Altersvorsorgedepot

Vier Schritte reichen, um die Grundidee zu verstehen.

01 Eigener Beitrag Sie zahlen regelmäßig für Ihre private Altersvorsorge ein.
02 Staatliche Förderung Grundzulage, Kinderzulagen und gegebenenfalls Steuerwirkung kommen hinzu.
03 Fonds & ETFs Fonds und ETFs stehen im Mittelpunkt der kapitalmarktorientierten Anlage.
04 Altersvorsorge Das Kapital ist für die spätere Versorgung vorgesehen.

Beim Altersvorsorgedepot ist keine verpflichtende Beitragsgarantie vorgesehen. Dadurch entsteht mehr Freiheit für die Anlage in Fonds und ETFs – gleichzeitig gehören Wertschwankungen zur kapitalmarktorientierten Vorsorge dazu.

Neu für einen größeren Personenkreis

Mit der Reform wird die Förderung erweitert. Künftig können grundsätzlich auch viele Selbstständige sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke unmittelbar förderberechtigt sein. Ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen wir im Rahmen der Beratung.

Förderung

Warum ein monatlicher Sparplan von bis zu 150 € besonders interessant sein kann

Mit einem monatlichen Eigenbeitrag von bis zu 150 € lässt sich die neue Grundzulage vollständig ausschöpfen. Bei 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr ist der maximal geförderte Eigenbeitrag erreicht.

Die ersten 30 € monatlich
30 € + 15 €

Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr beträgt die Grundzulage 50 %.

50 % Grundzulage
Die nächsten 120 € monatlich
120 € + 30 €

Für den weiteren Eigenbeitrag bis insgesamt 1.800 € pro Jahr beträgt die Grundzulage 25 %.

25 % Grundzulage
Bei 150 € Eigenbeitrag + 45 € max. Grundzulage pro Monat
Beispiel 1 150 € monatlicher Sparplan keine Kinderzulage berücksichtigt
Eigener Sparplan 150 €
Im Altersvorsorgedepot 195 €
Zusätzlich möglich Steuervorteil über die Günstigerprüfung

Die 45 € Grundzulage werden direkt dem Altersvorsorgedepot gutgeschrieben und dort mit angelegt. Ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil wird über die Einkommensteuer berücksichtigt und nicht automatisch in das Depot eingezahlt.

Beispiel 2 150 € monatlicher Sparplan mit zwei berücksichtigten Kindern
Eigener Sparplan 150 €
Im Altersvorsorgedepot 245 €
Zusätzlich möglich Steuervorteil über die Günstigerprüfung

Bei voller Zulagenberechtigung sind in diesem Beispiel 45 € Grundzulage und 50 € Kinderzulagen bereits im Depotbetrag enthalten. Das Finanzamt prüft zusätzlich, ob darüber hinaus noch ein steuerlicher Vorteil entsteht.

Direkte Zulagen plus mögliche Steuerentlastung Die Zulagen werden dem Altersvorsorgedepot gutgeschrieben. Ob zusätzlich ein Steuervorteil entsteht, hängt von Ihrer persönlichen Steuer- und Familiensituation ab.
Angebote am Markt

Standarddepot oder individuelle Lösung?

Zum Marktstart wird es unterschiedliche Altersvorsorgedepots geben. Manche Lösungen sind weitgehend vorgegeben, andere bieten mehr Auswahl und persönliche Begleitung.

Standarddepot

Einfach und weitgehend vorgegeben

Das Standarddepot soll einen unkomplizierten Einstieg ermöglichen und arbeitet mit festen Leitplanken.

  • zwei Fonds beziehungsweise ETFs als Grundstruktur
  • automatische Anpassung vor dem Ruhestand
  • Effektivkosten in der Ansparphase auf 1,0 % pro Jahr begrenzt
Individuelle Lösung

Mehr Auswahl und persönliche Begleitung

Individuelle Konzepte können stärker an Laufzeit, Risikobereitschaft und persönliche Ziele angepasst werden.

  • breiteres Anlageuniversum mit mehreren Fonds und ETFs möglich
  • individuellere Portfolio- und Betreuungskonzepte
  • Kosten und Mehrwert der Beratung transparent vergleichen
Kapitalanlage Kosten Förderung Flexibilität Betreuung Auszahlung
Warum Beratung sinnvoll ist: Entscheidend ist nicht nur die Förderung, sondern welches Gesamtkonzept zu Ihnen passt.

Bereits Altersvorsorge vorhanden?

Das Altersvorsorgedepot kann bestehende Vorsorge sinnvoll ergänzen. Wie es zu Ihren vorhandenen Verträgen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Aktueller Stand

Der Marktstart beginnt am 01.01.2027

Die Förderregeln stehen. Banken, Depotplattformen und Versicherer bereiten jetzt ihre konkreten Produkte und Abläufe für den Start der neuen Produktwelt vor.

Gesetzlicher Rahmen beschlossen
Anbieterstart ab 01.01.2027
Produktangebote und Prozesse in Vorbereitung
Stand: 29.08.2026
Beispiel aus dem Markt

Wachstumsorientiert starten – zum Ruhestand schrittweise defensiver

Die Frankfurter Fondsbank und Fidelity haben beispielsweise ein laufzeitorientiertes Anlagekonzept für das Altersvorsorgedepot angekündigt. Dabei richtet sich die Kapitalanlage am geplanten Ruhestandsbeginn aus: Mit langer Restlaufzeit stehen Wachstumschancen stärker im Mittelpunkt; später wird das Risiko schrittweise reduziert.

Aufbauphase mehr Wachstumsorientierung
Übergang Risiko schrittweise reduzieren
Ruhestand defensiverer Anlagenmix

Anbieterbeispiel: Andere Altersvorsorgedepots können anders aufgebaut sein. Wir beziehen unterschiedliche Lösungen in unseren Marktvergleich ein.

Persönliche Beratung

Beratung zum Altersvorsorgedepot anfragen

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und bereiten das Gespräch anhand Ihrer Angaben vor.

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Vielen Dank – Ihre Anfrage ist angekommen.

Wir melden uns persönlich bei Ihnen, um Ihr Anliegen zu besprechen und die nächsten sinnvollen Schritte abzustimmen.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen im Detail

Hier finden Sie die Punkte, die im Hauptteil bewusst kurz gehalten sind.

Wie setzt sich die Grundzulage bei 150 € monatlichem Eigenbeitrag zusammen?

Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr beträgt die Grundzulage 50 Cent je eingezahltem Euro. Das entspricht bei 30 € monatlichem Eigenbeitrag 15 € Grundzulage pro Monat. Für den weiteren Eigenbeitrag bis insgesamt 1.800 € pro Jahr beträgt die Grundzulage 25 Cent je Euro. Bei weiteren 120 € monatlich kommen damit 30 € Grundzulage hinzu. Insgesamt ergeben sich bei 150 € monatlichem Eigenbeitrag maximal 540 € Grundzulage pro Jahr beziehungsweise rechnerisch 45 € pro Monat.

Was ist die Günstigerprüfung?

Die Grund- und gegebenenfalls Kinderzulagen werden dem Altersvorsorgedepot gutgeschrieben und dort mit angelegt. Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob der Sonderausgabenabzug zu einer höheren steuerlichen Entlastung führt als die bereits gewährten Zulagen.

Ist der rechnerische Steuervorteil höher, erhalten Sie nur die Differenz zusätzlich über die Steuererklärung. Die bereits gutgeschriebenen Zulagen bleiben im Altersvorsorgedepot. Die zusätzliche Steuerentlastung wird dagegen nicht automatisch in das Depot eingezahlt; über diesen Betrag können Sie selbst verfügen.

Vereinfachtes Beispiel ohne Kinder: Sie zahlen 150 € monatlich beziehungsweise 1.800 € im Jahr ein. Hinzu kommen 540 € Grundzulage, sodass 2.340 € als Eigenbeitrag und Zulageanspruch in die steuerliche Prüfung einfließen. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 % ergibt sich überschlägig eine mögliche Steuerwirkung von rund 983 €. Da bereits 540 € als Grundzulage gewährt wurden, verbliebe in diesem vereinfachten Modell ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil von rund 443 € im Jahr.

Die Rechnung dient nur der Veranschaulichung. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt von Ihrer persönlichen Einkommensteuer, weiteren Sonderausgaben sowie gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab.

Welche Rolle spielen Kinder bei der Förderung?

Neben der Grundzulage können zusätzliche Kinderzulagen hinzukommen. Bei voller Zulagenberechtigung sind bis zu 300 € pro Jahr je Kind vorgesehen. Die tatsächliche Gesamtförderung hängt zusätzlich von der persönlichen steuerlichen Situation ab.

Wer kann die neue Förderung nutzen?

Förderberechtigt sind insbesondere Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte. Neu können grundsätzlich auch viele Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke die Förderung nutzen.

Ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen, prüfen wir im Rahmen der Beratung.

Warum ist der Wegfall der verpflichtenden Beitragsgarantie relevant?

Bei einer vollständigen Beitragsgarantie muss ein Anbieter einen erheblichen Teil der Anlage so steuern, dass die garantierten Beiträge zum vereinbarten Zeitpunkt verfügbar sind. Das kann die Freiheit bei der Kapitalanlage begrenzen.

Beim Altersvorsorgedepot ist eine solche Garantie nicht verpflichtend. Dadurch kann das Kapital konsequenter über Fonds und ETFs am Kapitalmarkt investiert werden. Das eröffnet langfristig höhere Renditechancen, bedeutet aber zugleich, dass der Depotwert schwanken und zeitweise auch unter den eingezahlten Beiträgen liegen kann.

Was passiert mit einem bestehenden Riester-Vertrag?

Ein bestehender Riester-Vertrag kann grundsätzlich unverändert weitergeführt werden. Die Reform eröffnet daneben die Möglichkeit, zusätzlich ein neues Altersvorsorgedepot zu nutzen oder einen bestehenden Riester-Vertrag förderunschädlich in einen neuen Altersvorsorgedepot-Vertrag zu übertragen.

Bei einer Übertragung gelten für das übertragene Altersvorsorgevermögen anschließend die neuen Vertrags- und Förderbedingungen. Ein Anbieterwechsel kann Kosten verursachen. Bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen wird im Jahr der Übertragung nicht ein zweites Mal staatlich gefördert.

Ob eine Übertragung sinnvoll ist, hängt deshalb insbesondere von Vertragswerten, Garantien, Kosten, Anlagekonzept und verbleibender Laufzeit des bestehenden Riester-Vertrags ab.

Wie lässt sich das Altersvorsorgedepot mit bestehender Altersvorsorge kombinieren?

Basisrente, private Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und ein freies Investmentdepot erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das Altersvorsorgedepot kommt als weitere Möglichkeit hinzu. Wie die Bausteine sinnvoll zusammenspielen, wird individuell betrachtet.

Was ist das Standarddepot?

Das Standarddepot ist eine besonders einfache, weitgehend vorgegebene Variante des Altersvorsorgedepots. Es soll mit zwei Fonds beziehungsweise ETFs auskommen und mit Standardeinstellungen arbeiten, sodass nur wenige individuelle Entscheidungen erforderlich sind.

Zum Konzept gehört außerdem ein automatisches Ablaufmanagement: Je näher der Ruhestand rückt, desto stärker wird die Kapitalanlage in defensivere Bausteine verschoben. Für Standarddepot-Verträge sind die Effektivkosten in der Ansparphase auf maximal 1,0 % pro Jahr begrenzt.

Kann das Altersvorsorgedepot ohne Versicherung angeboten werden?

Ja. Das Altersvorsorgedepot kann als depotbasierte Lösung über Banken oder Depotanbieter umgesetzt werden. Ein Versicherungsmantel ist dafür nicht erforderlich.

Wie kann die Auszahlung später aussehen?

Der vereinbarte Beginn der Auszahlungsphase liegt grundsätzlich zwischen dem vollendeten 65. und 70. Lebensjahr. Ein früherer Beginn kann zulässig sein, wenn bereits vorher eine gesetzliche Altersrente, eine entsprechende landwirtschaftliche Altersrente oder eine beamten- beziehungsweise soldatenrechtliche Versorgung gezahlt wird.

Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des vorhandenen Kapitals einmalig und ohne vorgeschriebenen Verwendungszweck ausgezahlt werden, ohne dass dadurch allein die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss.

Für das verbleibende Kapital stehen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung:

Lebenslange Leibrente: Sie erhalten eine vereinbarte monatliche Zahlung bis zum Lebensende. Die laufende Rente endet grundsätzlich mit dem Tod, sofern keine gesonderte Hinterbliebenenregelung vereinbart wurde.

Befristeter Auszahlungsplan: Das Kapital wird nach einem vereinbarten Plan ausgezahlt, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss. Ein längerer Zeitraum ist möglich. Das noch nicht ausgezahlte Vermögen bleibt während des Auszahlungsplans grundsätzlich vererbbar. Nach Ablauf des Plans ist das hierfür vorgesehene Kapital verbraucht und es erfolgen daraus keine weiteren Zahlungen.

Welche Variante besser passt, hängt davon ab, ob lebenslange Einkommenssicherheit, planbare Entnahmen, Vererbbarkeit oder eine Kombination aus Kapitalentnahme und laufender Auszahlung im Vordergrund steht.

Wie bereiten wir uns auf den Marktstart vor?

Wir beobachten die angekündigten Lösungen von Depotanbietern und Versicherern und vergleichen die konkreten Angebote zum Marktstart nach Anlagekonzept, Kosten, Förderung und Flexibilität.

Wann startet das Altersvorsorgedepot und kann ich mich schon vorher beraten lassen?

Die neuen Produkte können ab dem 01.01.2027 angeboten werden. Bereits vorher können Sie sich beraten lassen und gemeinsam mit uns prüfen, welche der angekündigten Lösungen für Sie interessant werden könnten.

Stand: 29.08.2026 Grundlage sind veröffentlichte Informationen des Bundesfinanzministeriums und der FFB. Einzelne Produktdetails können sich im Zuge der konkreten Anbieterumsetzung weiter präzisieren.