GKV-Beiträge transparent verstehen

GKV-Beitragsrechner 2026 – Beitrag & Höchstbeitrag berechnen

Der Rechner zeigt transparent, wie sich Ihr monatlicher GKV- und Pflegebeitrag 2026 zusammensetzt – als Arbeitnehmer inklusive Arbeitgeberanteil oder als hauptberuflich Selbstständiger in der freiwilligen GKV. Er dient der Einordnung Ihrer heutigen Beiträge, nicht als Empfehlung für ein bestimmtes Krankenversicherungssystem.

Beratung zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Transparenz vor Systementscheidung Erst verstehen, was Sie heute tatsächlich zahlen. Erst verstehen, was Sie zahlen.

Grundbeitrag, Zusatzbeitrag, Pflege und Arbeitgeberanteil werden nachvollziehbar aufgeschlüsselt. Ob GKV oder PKV besser passt, ist eine separate Einzelfallentscheidung.

Vier Faktoren

Was bestimmt Ihren GKV-Beitrag?

Die Berechnung hängt nicht nur vom Einkommen ab. Auch Versicherungsstatus, Krankenkasse und Pflege-Situation verändern den monatlichen Beitrag.

01 · Einkommen

Beitragsgrundlage

Nach oben begrenzt die BBG den Beitrag. Bei freiwillig Selbstständigen gilt zusätzlich eine Mindestbemessungsgrundlage.

02 · Krankenkasse

Zusatzbeitrag

Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag verändert die tatsächliche Beitragshöhe.

03 · Pflegeversicherung

Persönliche Situation

Kinderstatus beeinflusst den Pflegebeitrag; bei Arbeitnehmern wirkt zusätzlich die besondere Aufteilung in Sachsen.

04 · Versicherungsstatus

Arbeitnehmer oder selbstständig

Arbeitgeberanteil, JAEG, Mindestbeitrag und Krankengeld unterscheiden sich je nach Status deutlich.

GKV-Beitragsrechner

Ihre Beiträge für 2026 – passend zu Ihrem Status

Wechseln Sie zwischen Arbeitnehmer und hauptberuflich selbstständig. Der Rechner passt Eingaben, Beitragssatz, Grenzen und Ergebnisdarstellung automatisch an.

Rechengrößen 2026

Ihr GKV-Beitrag als Arbeitnehmer

So verteilen sich Kranken- und Pflegebeitrag auf Sie und Ihren Arbeitgeber.

Zusatzbeiträge 2026
Für wen möchten Sie rechnen?Arbeitnehmer: Beitrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.
Vereinfachte Berechnung auf Basis eines gleichmäßig auf zwölf Monate verteilten regelmäßigen Arbeitsentgelts.
Steuert bei Arbeitnehmern die Sachsen-Regelung in der Pflege und filtert regional geöffnete Krankenkassen.
Zusatz:–
Monatlicher Gesamtbeitrag0,00 €

Kranken- und Pflegeversicherung zusammen – aufgeteilt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Arbeitnehmer0,00 €
Arbeitgeber0,00 €

Monatliche Beitragsaufteilung

So verteilen sich Kranken- und Pflegebeitrag auf Sie und Ihren Arbeitgeber.

Schritt für Schritt nachvollziehen

Ihre Beitragsberechnung im Detail

Die Berechnung ist nach Rechengrundlage, Krankenversicherung und Pflegeversicherung gegliedert. Zwischensummen zeigen, welche Positionen zusammengehören und wie sich der monatliche Gesamtbeitrag ergibt.

PositionGesamtArbeitnehmerArbeitgeber
Berechnung speichernIhre Beitragsübersicht als PDFSpeichern Sie die berechneten Beiträge und Rechengrößen für Ihre Unterlagen.
Krankenkassen-Datenstand: 04.09.2026
Hinweise zur Berechnung

Die Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine verbindliche sozialversicherungsrechtliche Prüfung.

Die wichtigen Grenzen

JAEG, BBG und MindestbemessungsgrundlageWichtige Rechengrenzen 2026

Je nach Versicherungsstatus sind unterschiedliche Grenzen entscheidend. Der Rechner berücksichtigt sie automatisch.

Nur Arbeitnehmer

Jahresarbeitsentgelt­grenze

Die allgemeine JAEG liegt 2026 bei 77.400 €. Sie ist eine versicherungsrechtliche Schwelle für Arbeitnehmer – nicht die Beitragsgrenze.

Wichtig: Entscheidend ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt.
Für bestimmte Altbestände kann die besondere JAEG von 69.750 € gelten.
Beide Modi

Beitragsbemessungs­grenze

Die BBG begrenzt die monatliche Beitragsgrundlage 2026 auf 5.812,50 € beziehungsweise 69.750 € im Jahr.

Einnahmen oberhalb der BBG erhöhen den hier berechneten Beitrag nicht weiter.
Sie gilt für Kranken- und Pflegeversicherung.
Freiwillig selbstständig

Mindestbemessungs­grundlage

Für freiwillig versicherte Selbstständige wird 2026 mindestens eine monatliche Beitragsgrundlage von 1.318,33 € angesetzt.

Liegt das Arbeitseinkommen darunter, wird für diese Modellrechnung trotzdem mit der Mindestbemessungsgrundlage gerechnet.
Weitere beitragspflichtige Einnahmen können die tatsächliche Grundlage erhöhen.
Krankenkasse & Pflege

Wo sich der Beitrag tatsächlich unterscheidet

Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt. Unterschiede entstehen vor allem beim Zusatzbeitrag und bei der Pflegeversicherung.

GKV-Grundbeitrag14,0 / 14,6 %

14,6 % bei Arbeitnehmern und Selbstständigen mit gesetzlichem Krankengeld; 14,0 % bei Selbstständigen ohne Krankengeldanspruch.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,90 %

Der tatsächliche Zusatzbeitrag ist kassenindividuell.

Pflege-Grundbeitrag3,60 %

Zusätzlich können Kinderlosenzuschlag oder Mehrkindabschläge wirken.

BBG KV/PV5.812,50 €

Maximale monatliche Beitragsgrundlage 2026.

Zusatzbeitrag

Jede Krankenkasse legt ihn selbst fest

Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum jeweiligen GKV-Grundbeitrag erhoben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen ihn grundsätzlich hälftig; freiwillig Selbstständige tragen ihn grundsätzlich selbst. Der Rechner enthält die zum Datenstand veröffentlichten Sätze und filtert nach Bundesland.

Wichtig: Ein niedrigerer Zusatzbeitrag ist nicht automatisch die bessere Kassenwahl. Leistungen und Service können ebenfalls relevant sein.
Betriebs- und branchenbezogene Kassen werden separat gekennzeichnet, weil sie nicht für jeden frei wählbar sind.
Pflegeversicherung

Kinderstatus und Versicherungsstatus verändern die Pflegeberechnung

Bei Arbeitnehmern wird der Pflege-Grundbeitrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt; in Sachsen gilt eine besondere Aufteilung. Hauptberuflich Selbstständige tragen ihren Pflegebeitrag grundsätzlich selbst. Kinderlosenzuschlag und Mehrkindabschläge verändern den individuellen Beitrag.

Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres: +0,6 %-Punkte.
Ab dem zweiten Kind unter 25 gelten gestaffelte Abschläge von 0,25 %-Punkten je weiterem Kind, maximal 1,0 %-Punkt.
Transparenz zuerstDer Beitrag ist nur ein Teil der Entscheidung.

GKV oder PKV – was neben dem Beitrag noch wichtig ist.

Dieser Rechner beantwortet bewusst zunächst eine technische Frage: Wie setzt sich Ihr heutiger GKV- und Pflegebeitrag zusammen und wer trägt welchen Anteil? Daraus allein folgt noch keine Empfehlung für GKV oder PKV.

Leistungen, Familienplanung, Gesundheitszustand, berufliche Entwicklung und die langfristige Gestaltung gehören ebenfalls in die Entscheidung. Beispiel Familienplanung: Kinder können in der GKV unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein; in der PKV benötigt jedes Familienmitglied grundsätzlich einen eigenen Versicherungsschutz. Solche Unterschiede sind in dieser reinen Beitragsrechnung bewusst nicht enthalten.

Krankenversicherung einordnen →
Häufige Fragen

GKV-Beiträge 2026 verständlich erklärt

Wie wird der GKV-Beitrag 2026 berechnet?

Bei Arbeitnehmern wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Grundbeitrag und Zusatzbeitrag werden grundsätzlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt.

Bei hauptberuflich Selbstständigen in der freiwilligen GKV gelten zusätzlich eine Mindestbemessungsgrundlage und – je nach Krankengeldanspruch – 14,0 % oder 14,6 % GKV-Grundbeitrag. Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung werden grundsätzlich selbst getragen.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 bundesweit 69.750 € im Jahr bzw. 5.812,50 € monatlich.

Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht die Beitragsgrundlage zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht weiter.

Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026?

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 2026 77.400 €. Für einen bestimmten Altbestand privat versicherter Arbeitnehmer gilt eine besondere JAEG von 69.750 €.

Ob Versicherungsfreiheit tatsächlich vorliegt, hängt von der vorausschauenden Beurteilung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts und der konkreten Beschäftigungssituation ab.

Was ist der Unterschied zwischen JAEG und BBG?

Die JAEG ist eine versicherungsrechtliche Grenze; die BBG begrenzt dagegen das Einkommen, bis zu dem Beiträge berechnet werden.

Deshalb kann die Beitragsbemessungsgrenze bereits erreicht sein, obwohl noch keine Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der JAEG besteht.

Warum unterscheiden sich die GKV-Beiträge zwischen Krankenkassen?

Der allgemeine GKV-Beitragssatz ist einheitlich. Den Zusatzbeitrag legt jedoch jede Krankenkasse individuell fest.

Bei Arbeitnehmern wird auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag grundsätzlich hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Hauptberuflich Selbstständige tragen ihn grundsätzlich selbst.

Wie wirkt sich die Kinderzahl auf die Pflegeversicherung aus?

Kinderlose Versicherte zahlen unter den gesetzlichen Voraussetzungen ab Vollendung des 23. Lebensjahres einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Eltern mit mindestens einem Kind zahlen diesen Zuschlag nicht.

Für das zweite bis fünfte berücksichtigungsfähige Kind unter 25 Jahren gelten zusätzliche Abschläge von jeweils 0,25 Prozentpunkten. Bei Arbeitnehmern wirken sie auf den Arbeitnehmeranteil; freiwillig Selbstständige tragen den entsprechend reduzierten Pflegebeitrag selbst.

Was ist bei der Pflegeversicherung in Sachsen anders?

In Sachsen trägt der Arbeitgeber 1,3 % und der Arbeitnehmer 2,3 % des Pflege-Grundbeitrags. In allen anderen Bundesländern entfallen grundsätzlich jeweils 1,8 % auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Kinderlosenzuschlag und Mehrkindabschläge verändern nur den Arbeitnehmeranteil. Für hauptberuflich Selbstständige hat die Sachsen-Regelung keinen Einfluss auf die Beitragshöhe, weil kein Arbeitgeberanteil aufgeteilt wird.

Ab welchem Einkommen kann die PKV für Arbeitnehmer eine Option sein?

Maßgeblich ist nicht die Beitragsbemessungsgrenze, sondern grundsätzlich die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wird sie mit dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt überschritten und liegen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann Versicherungsfreiheit eintreten.

Der Rechner liefert hierzu eine Orientierung, ersetzt aber keine verbindliche versicherungsrechtliche Statusprüfung.

Wie wird der GKV-Beitrag für hauptberuflich Selbstständige 2026 berechnet?

2026 gilt für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € monatlich und eine Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € monatlich.

Ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch gilt grundsätzlich der ermäßigte GKV-Beitragssatz von 14,0 %. Mit Wahlerklärung für gesetzliches Krankengeld ab der siebten Woche gilt der allgemeine Satz von 14,6 %. Hinzu kommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung.

Gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze auch für Selbstständige?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist in dieser Form eine versicherungsrechtliche Grenze für Arbeitnehmer. Bei hauptberuflich Selbstständigen ist sie für die Beitragsberechnung des Rechners nicht maßgeblich.

Im Selbstständigenmodus sind stattdessen insbesondere die Mindestbemessungsgrundlage und die Beitragsbemessungsgrenze relevant.

Welche Einnahmen zählen bei freiwillig versicherten Selbstständigen?

Bei freiwilligen Mitgliedern kann grundsätzlich die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit relevant sein. Neben Arbeitseinkommen aus der Selbstständigkeit können beispielsweise auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung beitragspflichtig sein.

Der Selbstständigenmodus dieses Rechners bildet vereinfachend das eingegebene Arbeitseinkommen aus der Selbstständigkeit ab. Besondere Einnahmearten und Sondergruppen sollten individuell geprüft werden.

Fachliche Quellen & Rechenstand 2026 öffnen
Rechenstand 04.09.2026. Arbeitnehmer: JAEG 77.400 €, BBG KV/PV 5.812,50 € monatlich. Hauptberuflich Selbstständige: Mindestbemessungsgrundlage 1.318,33 € monatlich; GKV-Grundbeitrag 14,0 % ohne bzw. 14,6 % mit gesetzlichem Krankengeldanspruch ab der 7. Woche. Krankenkassen-Zusatzbeiträge nach der veröffentlichten Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands; spätere Änderungen sind möglich.

GKV oder PKV – was passt zu Ihrer Situation?

Wir prüfen gemeinsam Beitrag, Leistungen und Ihre individuelle Ausgangslage.

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Ich freue mich darauf, Ihre Krankenversicherung gemeinsam einzuordnen.Ihr Malte Christesen